Straftaten gegen LGBTI* 2019 gestiegen
Die von der Polizei erfassten Straf- und Gewalttaten, die sich gegen LGBTI* richten, sind in 2019 dramatisch angestiegen – im Vergleich zu 2018 um mehr als 60 Prozent. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage von Ulle Schauws, queerpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion.
2019 seien bisher 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung gemeldet worden (2018: 351). Bei 147 davon handelte es sich um Gewalttaten (2018: 97). Endgültige Zahlen für 2019 sind dies nicht, da noch Nachtragsmeldungen möglich sind.
„Das ist nicht nur ein dramatischer Anstieg, sondern eine Bankrotterklärung der Bundesregierung, auf die mit kaum nennenswerten Maßnahmen zur Bekämpfung der Homo- und Transfeindlichkeit geantwortet wird“, kritisiert Schauws. „Hetze und Gewalt gegen queere Menschen ist Alltag. Deswegen braucht es eine Bundesregierung, die konsequent dagegen vorgeht.“
Die von der Polizei bundesweit erfassten Zahlen können eine Tendenz zeigen. Sie bilden allerdings nicht die Realität ab: So ist die Dunkelziffer gerade im Bereich Hasskriminalität erfahrungsgemäß sehr hoch.
Bei der Erfassung von LGBTI*-feindlichen Straftaten gehen die Polizeibehörden in den verschiedenen Bundesländern außerdem recht unterschiedlich vor. In Berlin etwa erfasst die Polizei Übergriffe oder Beleidigungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität schon seit längerem systematisch. Der Anstieg der Zahlen gerade in Berlin könnte somit auch mit der höheren Sensibilität der Polizeibehörden zusammenhängen. Ebenso kann eine erhöhte Bereitschaft, Vorfälle anzuzeigen oder zu melden, zu gestiegenen Zahlen führen.
Im Jahresbericht des schwulen Anti-Gewaltprojektes Maneo, das eigene Zahlen für Berlin erhebt, wurde für das Jahr 2018 ein Anstieg der gemeldeten Übergriffe um 18 Prozent vermerkt (2018: 382 Fälle, 2017: 324 Fälle). Ob die Zahlen de facto zugenommen haben, oder ob die Bereitschaft, Fälle zu melden, unter den Betroffenen zugenommen hat, sei Maneo zufolge schwer einzuschätzen.
Maßnahmen gegen Hassgewalt gefordert
Die Grünen-Politikerin Ulle Schauws schlägt vor, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Bund-Länder-Programm gegen LGBTI*-feindliche Gewalt auf den Weg zu bringen. Das solle Maßnahmen zur Forschung, Prävention, Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz fördern. Zudem sollen, wie es in Berlin bereits umgesetzt ist, deutschlandweit Ansprechpersonen für die Belange von LGBTI* in der Polizei mit sachgerechter Ausstattung, Aufgabenstellung und Befugnissen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus fordert Schauws: „Hassverbrechen und andere Straftaten gegen LSBTI müssen besser erfasst werden. Ein Rat von unabhängigen Sachverständigen soll mindestens alle zwei Jahre einen nach betroffenen Gruppen differenzierten Bericht vorlegen, der die objektive und subjektive kriminalitätsbezogene Sicherheit von LSBTI beschreibt und Indikatoren für ein kriminalitätsbezogenes Lagebild auswertet und weiterentwickelt. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt werden, die zudem auch den speziellen Bedürfnissen von erkrankten, behinderten und LSBTI of Color Rechnung tragen.“
Eine Volksabstimmung in der Schweiz zum Thema LGBTI*-Feindlichkeit hatte erst am vergangenen Wochenende für Aufsehen gesorgt: homophobe Anfeindungen können dort künftig genauso rechtlich verfolgt werden wie rassistische Anfeindungen oder Anfeindungen wegen der Religion. Eine deutliche Mehrheit von rund 63 Prozent hatte sich für eine entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch ausgesprochen. Pauschale homophobe Hassreden und Diskriminierung an öffentlichen Orten können nun mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Günter Dworek, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), erklärte hierzu in einer Pressemitteilung: „Dieses starke demokratische Votum der Schweizer Bürgerinnen und Bürger hält auch der Bundesregierung in Deutschland den Spiegel vor, die bei der realen rechtsstaatlichen Bekämpfung von Bekämpfung homophober und transfeindlicher Hasskriminalität ein Totalausfall ist.“