Politik

Neue Schikanen für lesbische Eltern

4. Feb. 2020 Constanze Körner

Lesbische Eltern sind heterosexuellen Paaren noch immer nicht gleichgestellt. Neue Gesetzesvorhaben drohen die Lage zu verschlimmern

Wird ein Kind in eine Hetero-Ehe geboren, hat es automatisch zwei rechtliche Eltern. Für lesbische Paare gilt dies nicht: sie müssen dafür den Weg einer „Stiefkindadoption“ gehen. Das heißt: die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, muss dieses erst in einem langwierigen Prozeß adoptieren.

Durch eine für den 1. Juli 2020 geplante Reform der Stiefkindadoption könnte sich die Situation für lesbische Paare und für Regenbogenfamilien sogar noch weiter verschlechtern.

Constanze Körner, Leiterin des Vereins LesLeFam, kommentiert für SIEGESSÄULE

Als vor 15 Jahren die „Stiefkindadoption“ in eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland eingeführt wurde, setzte ein regelrechter Babyboom bei lesbischen Paaren ein. Aber nicht deshalb, weil das eine gute Regelung war. Sondern weil es vorher überhaupt keine Möglichkeit für lesbische Paare gab, gemeinsam Eltern zu werden.

Schikanierende Prozedur

In der sensiblen Zeit um die Geburt eines Babys ist es für eine Familie nicht gerade stärkend, wenn die Dauer und Tiefe der Beziehung, die weiteren familiären Beziehungen, das Einkommen, die Wohnverhältnisse und der gesundheitliche Zustand der Beteiligten überprüft wird – wie es für eine Stiefkindadoption üblich ist. Die Prozedur ist diskriminierend und schikanierend.

Mit wenigen Rechten und vielen Pflichten ausgestattet, nahmen und nehmen unzählige lesbische Paare dies dennoch auf sich, um für ihr gemeinsames Kind zu zweit rechtlich Eltern zu sein. Die vielen Beratungsgespräche mit lesbischen Paaren, die ich im Zusammenhang mit der Stiefkindadoption seit 2005 geführt habe, waren geprägt von Unsicherheiten, Ängsten und Wut aufgrund von schlechten Erfahrungen, die die Eltern in den Ämtern und Gerichten, dem Umgang mit den Ausführungsvorschriften und den Zeiten des Wartens und Bangens machten. Auch seit der Ehe für alle hat sich daran nichts geändert.

Weitere Hürden geplant

Die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, dass es keinerlei Unterschiede mehr  zwischen den Heteros und den Homos gebe. Aber die Stiefkindadoption gibt es noch immer – und trotz einiger Vorstöße der Politik, das Abstammungsrecht endlich zu ändern, tut sich weiterhin nichts. Im Gegenteil: ab Sommer 2020 soll im Rahmen des „Adoptionshilfe-Gesetzes“ eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption eines Kindes eingeführt werden.

In lesbischen Ursprungsfamilien macht das gar keinen Sinn und ist eine weitere Hürde zur rechtlichen Absicherung der Familie. Heterosexuelle Paare müssen schließlich auch nicht vor der Zeugung und rechtlichen Absicherung ihres Kindes (der „Vaterschaftserklärung“) ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen.

Mit einem weiteren neuen Gesetzesvorhaben zur Stiefkindadoption außerhalb der Ehe werden für gleichgeschlechtliche Paare die Diskriminierungen noch weiter zementiert. Denn das Gesetz sieht vor, dass nicht-verheiratete Paare das Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren dürfen, wenn sie „in einer gefestigten Lebensgemeinschaft mindestens 4 Jahre eheähnlich zusammenleben“.

Das heißt: bevor ein Paar einen Adoptionsantrag stellen kann, müssen sie diese vorgeschriebenen 4 Jahre zusammengelebt haben. Diese Bedingung mag für die eigentliche Zielgruppe, nämlich heterosexuelle Paare, bei denen eine*r bereits ein Kind hat, annehmbar sein. Für lesbische Paare als Ursprungsfamilien – das heißt, dass beide das Kind von Beginn an gemeinsam wünschen und begleiten – ist sie aber völlig ungeeignet und erschwert den Weg zur abgesicherten Familie nochmal mehr.

Bürokratischer Horror

Noch sind die Gesetze nicht entschieden. Wenn sie aber so durchgehen sollten wie geplant, erwartet uns Regenbogenfamilien ein bürokratischer Horror, der kaum noch zu bewältigen ist.

Deshalb ist es so wichtig, dass es endlich Änderungen im Abstammungsrecht gibt, die grundsätzlich lesbische Ursprungsfamilien absichert  – mit den Möglichkeiten der Elternschaftsanerkennung bzw. Sorgeerklärung außerhalb der Ehe und der automatischen Elternschaft in der Ehe. Es braucht rechtsverbindliche Möglichkeiten von Vereinbarungen vor der Zeugung, um Klarheit bei allen Beteiligten einer Regenbogenfamilie, von Anfang an, zu schaffen.

Ideen und Gesetzesvorlagen dazu wurden in der Vergangenheit schon mehrfach diskutiert und ein Diskussionsentwurf aus dem Justizministerium schlummert seit einem Jahr vor sich hin. Derzeit sind einige Petitionen (auf allout und change.org) im Umlauf, um endlich gleiche Rechte für Regenbogenfamilien zu fordern.

Auch viele Vertreter*innen der BIG Regenbogenfamilien-Fachkräfte in Deutschland, darunter ich als Leiterin von LesLeFam e.V., haben verschiedene Ministerien und Politiker*innen aufgefordert, lesbische Ursprungsfamilien endlich nicht mehr zu diskriminieren. Wir bleiben dran!

Constanze Körner © Friderike Körner

Constanze Körner war lange Leiterin des Regenbogenfamilienzentrums in Berlin und leitet nun den Verein LesLeFam e. V. (Lesben Leben Familie). Sie hat schon unzählige lesbische Elternpaare beraten und kämpft politisch für gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. U. a. war sie als Sachverständige im Rechtsausschuss zur „Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien“ geladen. 

leslefam.de

big-regenbogenfamilien.de

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#lesbisch#Stiefkindadoption#Regenbogenfamilien

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