Grundstücksstreit zwischen RuT und Schwulenberatung
Die Entscheidung um das Grundstück am Südkreuz war zugunsten von RuT gefallen, doch dann legte die Schwulenberatung Einspruch ein. SIEGESSÄULE über eine unselige schwul-lesbische Konkurrenz
Der Grundstücksstreit zwischen RuT und Schwulenberatung schwelt weiter. Die UnterstützerInnen des lesbischen Wohnprojekts von RuT (Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen) sind ernüchtert. Sie wollen das erste bundesweite Wohnprojekt (das auch einen queeren Bereich haben wird) für ältere frauenliebende Frauen in Berlin endlich umgesetzt sehen. Und das Ziel schien greifbar nah. Wie gut informierte Quellen berichten, hatte RuT das vom Land Berlin ausgeschriebene Konzeptverfahren um ein Grundstück am Südkreuz bereits gewonnen, doch die Schwulenberatung, die dort den dritten Lebensort Vielfalt bauen will, ließ das gesamte Verfahren juristisch prüfen. Jetzt ist alles wieder offen.
Wie konnte es dazu kommen? Anfang des Jahres wurde das seit Ende 2016 laufende, dreistufige Vergabeverfahren auf die zweite Stufe zurückgesetzt. Jetzt wird die Entscheidung darüber, wer am Südkreuz ein Wohn-, Beratungs-, Pflege- und Kulturprojekt bauen kann, neu gefällt. Alle im Verfahren verbliebenen Projekte (darunter als drittes auch die KlimaGut Immobilien AG) können konzeptionell und beim Kaufpreis für das Grundstück nachjustieren – teurer wird es also auf jeden Fall, alles andere bleibt unklar.
Das Vergabeverfahren, das noch vom rot-schwarzen Senat erdacht wurde, ist in sich intransparent und inkonsequent konzipiert. Es suggeriert, das beste Konzept gewinne anhand von verschiedenen Kriterien, und treibt soziale Träger dennoch in eine knallharte Investorenkonkurrenz. Ein geheim besetzter Steuerungsausschuss aus Vertretern verschiedener Verwaltungen entscheidet am Ende aus dem Off, anhand von schwammigen Kriterien.
Aus Sicht von RuT, wo seit 2009 an der Umsetzung des lesbischen Wohnprojektes für circa 80 BewohnerInnen gearbeitet wird, war es dennoch die letzte Chance, „weil wir keine Alternative hatten“, so Jutta Brambach, Geschäftsführerin von RuT. Die Odyssee der Grundstückssuche sollte endlich ein Ende finden. Wie Jutta meint, geradezu ein „Lehrstück in struktureller Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, was Unterstützung, Aufmerksamkeit und Zutrauen in die Umsetzung betrifft“. Mit zugesagten Lottomitteln war RuT beim Konzeptverfahren um das Grundstück am Südkreuz erstmals gut aufgestellt. Nicht zuletzt die Politik, die sich lange nicht für ein lesbisches Wohnprojekt in Berlin interessierte, hatte als letzten Ausweg auf dieses Grundstück verwiesen – so ein hochrangiger Politiker schon 2015 gegenüber SIEGESSÄULE.
Der Schwulenberatung, die 2012 das bundesweit erste (überwiegend) schwule Wohn- und Kulturprojekt, den Lebensort Vielfalt in der Niebuhrstraße, eröffnete und demnächst den Lebensort Vielfalt am Ostkreuz, erging es ähnlich. Auch sie wurde schon 2014 auf das Grundstück am Südkreuz hingewiesen. Nach Eröffnung der Niebuhrstraße, so Marcel de Groot, Geschäftsführer der Schwulenberatung, sei deutlich geworden, dass „der Bedarf noch sehr viel größer ist“. Die Schwulenberatung begann, neue Möglichkeiten auf Bezirks- und Senatsebene auszuloten. In einer Stadt, in der landeseigene freie Flächen knapp sind und Grundstücke, die dem Bund gehören, immer noch meistbietend verkauft werden, hoffte man wohl vonseiten der Politik, mit dem Grundstück am Südkreuz die LGBTI-Wohnprojekt-Anfragen endlich abgefrühstückt zu haben. Heraus kam ein Konzeptverfahren, das als ein Kriterium in der Ausschreibung LGBTI als Zielgruppe nannte. Damit war der Grundstein für die unselige schwul-lesbische Konkurrenz gelegt.
Nicht vorherzusehen war allerdings, dass nach der Entscheidung zugunsten von RuT eine zusätzliche Runde anstehen würde. Was hat die Schwulenberatung, mit 100 Mitarbeitenden ein großer sozialer Träger, bewogen, nicht als fairer Verlierer vom Platz zu gehen, sondern das Verfahren einer juristischen Nachprüfung zu unterziehen? Laut Marcel de Groot hat man sich bei der Bewertung des eingereichten Konzepts ungerecht behandelt gefühlt. Nach der zweiten Runde noch an der Spitze, war man nach der letzten Runde nur noch an zweiter Stelle. Vor der Vergabekammer standen verschiedene juristische Kritikpunkte, die die Anwälte der Schwulenberatung vorbrachten, zur Verhandlung, und als Kompromiss mit dem Land Berlin wurde das Verfahren auf die zweite Stufe zurückgestellt. Da es unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Quellen dazu gibt, was am Ende ausschlaggebend für die Zurückstufung war, und die Entscheidung nicht öffentlich ist, bleibt dieses Detail offen. Ebenso die Frage, ob es nicht bei jedem Verfahren, das sich an bestimmten Kriterien abarbeitet, Ermessensspielräume in der Bewertung gibt.
Für ein Projekt wie RuT mit 2,75 Stellen, das die Mittel für das Wohnprojekt jetzt bereithat, ein schwerer Schlag. Endlich hatte es genügend Unterstützung organisiert, sich gut aufgestellt und im Konzeptverfahren durchgesetzt. Auch in Sachen Vielfalt wäre das einzige und erste Projekt dieser Art, das sich an lesbische Frauen richtet, von immenser Signalwirkung, – in Berlin und darüber hinaus.
Carsten Schatz, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, findet deshalb das Vorgehen beim Grundstück am Südkreuz fragwürdig: „Wenn man im Konzeptverfahren die Zielgruppe LGBTI formuliert, dann ist die natürlich sehr groß. Wenn man möchte, dass ein Ort entsteht, der sich beispielsweise an lesbische Frauen richtet, dann muss man das auch klar formulieren.” Marcel de Groot versichert, die juristische Vorgehensweise sei nicht gegen RuT gerichtet, er sieht die Politik und das Land Berlin in der Pflicht. Von Anfang an hätte die Schwulenberatung das Konzeptverfahren als ungeeignet für soziale Träger befunden. Auch die Konkurrenz innerhalb der LGBTI-Community, die so entstanden sei, habe man kritisiert. Jetzt müssen seiner Meinung nach beide Projekte mit Grundstücken bedacht werden.
Könnte das ein Ausweg sein? Gegenüber dem Grundstück, um das der Streit entbrannt ist, baut eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ebenfalls Wohnungen – wäre dort noch Platz? Die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dazu: „Im Moment ist das Konzeptverfahren für soziale Träger an der Schöneberger Linse noch nicht abgeschlossen. Erst wenn dies der Fall ist, kann man beginnen, sich über etwaige Ersatzlösungen Gedanken zu machen.“
Eine entscheidende Frage bleibt am Ende: Hätte das RuT, wenn die Schwulenberatung im ersten Anlauf gewonnen hätte, auch juristische Mittel eingesetzt? „Nein, ganz gewiss nicht“, so Jutta Brambach von RuT dazu und ergänzt: „und wir hätten auch die Anwälte dafür nicht bezahlen können.“
Gudrun Fertig
In Sachen Transparenz:
SIEGESSÄULE ist Medienpartnerin des ersten lesbischen Wohnprojektes von RuT, genauso wie SIEGESSÄULE Medienpartnerin des ersten schwulen Wohnprojektes Lebensort Vielfalt in der Niebuhrstraße war
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