Grüne fordern Entschädigung für Opfer des Transsexuellengesetzes
Ein Antrag der Grünen an den Bundestag vom 8. September fordert einen Entschädigungsfonds für trans* und inter* Personen. Denn noch bis 2011 mussten sich trans* Personen sterilisieren lassen, um ihren falschen Geschlechtseintrag nach dem „Transsexuellengesetz“ korrigieren lassen zu dürfen (SIEGESSÄULE berichtete).
Laut Bundesverband Trans* e. V. habe dies in Deutschland mehr als 10.000 Menschen betroffen. 2011 entschied dann das Bundesverfassungsgericht, dass diese Voraussetzung die körperliche Unversehrtheit von trans* Personen schwer beeinträchtige. In weiten Teilen ist das Transsexuellengesetz, das vor 40 Jahren, am 10. September 1980, verabschiedet wurde, jedoch bis heute gültig.
„Zutiefst erniedrigender Akt“
Die Grünen betonen in einer heute veröffentlichten Presseerklärung zu ihrem Antrag, dass es „ein menschenrechtsverletzender und zutiefst erniedrigender Akt“ sei, einem Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen. Der Antrag beziehe auch inter* Personen mit ein, die bis heute medizinisch nicht indizierten Operationen unterzogen werden können, „nur um ihre Genitalien mit den gesellschaftlichen Normen und Geschlechtsstereotypen in Einklang zu bringen.“
Deswegen solle die Bundesregierung „einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde.“ Es sei eine Stärke des demokratischen Rechtsstaates, Fehler einzuräumen, und seine Aufgabe, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen.
Seit vielen Jahren fordern Aktivist*innen, Community-Verbände und Parteien eine Reform bzw. Abschaffung des Transsexuellengesetzes. Zuletzt wurden im Juni im Bundestag Gesetzentwürfe der Grünen und der FDP diskutiert, die das Gesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ablösen sollen. Umgesetzt wurde in die Richtung jedoch bisher nichts (SIEGESSÄULE berichtete).
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