Politik

Bundes­kabinett beschließt Gesetz zum Schutz von inter* Kindern

23. Sept. 2020

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 23.09., den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum „Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen normangleichende Operationen an den Genitalien von inter* Kindern verboten werden.

Denn auch wenn in medizinischen Leitlinien vor solchen Eingriffen gewarnt wird, sind Expert*innen zufolge immer noch rund 2.000 Kinder pro Jahr in Deutschland davon betroffen. Das Bundesjustizministerium hatte bereits Mitte Januar den Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun, nach Stellungnahmen von Ländern und Verbänden, überarbeitet wurde. Die Umsetzung eines solchen Gesetzes war im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden.

Kritik am Entwurf kam von den queerpolitischen Sprecher*innen der Grünen und der Linken Bundestagsfraktion, da dieser zuviele Ausnahmeregelungen von dem Verbot vorsehe.

So bezeichnete Sven Lehmann von den Grünen den Entwurf als „herbe Enttäuschung“. In bestimmten Fällen blieben OPs an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen weiterhin erlaubt – auch dann, wenn der Eingriff „allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.“ Es sei unerklärlich, warum die Bundesregierung ein Verbot von Behandlungen lediglich für Kinder „mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorschlage. Im Ergebnis würden so erneut Ärzt*innen darüber entscheiden können, wer dieser Definition entpricht und damit schutzwürdig ist und wer nicht.

Auch Doris Achelwilm von der Linksfraktion mahnte, dass sich Ausnahmen zum Verbot „auf existenzielle Gefährdungen oder irreversible Gesundheitsschäden beschränken sollten.“ Ein geschlechtliches Erscheinungsbild, das nicht männlichen und weiblichen Normen entspricht, dürfe kein hinreichender Grund für eine fremdbestimmte OP sein. Auch sei es nicht akzeptabel, dass das Entscheidungsrecht der Eltern weiterhin über dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder liege.

#Selbstbestimmung#Bundesjustizministerium#Bundeskabinett#inter*

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