Gleichstellung

Steuerliche Gleichstellung: Es bleibt bei „Frau Ehemann“. // UPDATE: Interview mit Johannes Kahrs (SPD) zum Thema Eheöffnung in den Koalitionsvorverhandlungen

16. Okt. 2013
© Dieter Schutz/pixelio.de

Nach Weisung vom Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung im Juni die Gleichstellung von eingetragenen Lebensparternschaften beim EhegattInnensplitting beschlossen. Nun veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen sogenannten Anwendungserlass, der schwullesbischen Paaren die gemeinsame Steuerveranschlagung und das EhegattInnensplitting gewährt. Einige Nachteile jedoch bleiben: So wird es weiterhin kein angepasstes Formular für für die gemeinsame Steuererklärung geben. Schwule und lesbische Paare werden auch zukünftig entscheiden müssen, wer im Formular die Ehefrau und wer der Ehemann ist.

Außerdem gelten Verpartnerte im Steuerrecht weiterhin nicht als Angehörige, obwohl es auch hier nur einer minimalen Änderung beziehungsweise Ergänzung bedurft hätte. Von „Geschwistern der Eltern“ bis hin zu „Personen, die ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis“ bilden, geht der Kreis der Angehörigen, Verpartnerte bleiben außen vor. Auch wenn das – zumindest bisher absehbar – keinen konkreten Nachteil bedeutet: Mit der Perspektive auf Gleichstellung ist es nicht nachvollziehbar.

„Wenn ihr Lebenspartner Steuern hinterzieht, sind sie voll haftbar. Als Angehöriger werden sie trotzdem nicht definiert“, sagt auch Lisa Paus, Steuerexpertin bei den Grünen. Paus vermutet ein ideologisches Spiel hinter den halbherzig ausgeführten Änderungen des Finanzministerium. Materiell-rechtlich fehle jetzt zwar nur noch der gemeinsame Steuerbescheid, bei den anderen Punkten wie der unterlassenen Definition als Angehörige gehe es um Weltanschauung: „Jedes Bollwerk das sich noch aufrichten lässt, will die CDU noch aufrichten, um mit allen Mitteln die Gleichstellung zu verhindern“, so Paus.


Tatsächlich hatte die Bundesregierung monatelang Zeit, die steuerliche Gleichstellung auf bürokratischer Ebene umzusetzen. Sonderlich eilig hat sie es bis heute damit nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Christian Mentz

„Keine Kompromisse bei der Eheöffnung in Koalitionsverhandlungen“ – sagt Johannes Kahrs, SPD-Fraktionssprecher für Schwule und Lesben

16.10. – Die Grünen haben gerade eine schwarzgrüne Koalition ausgeschlossen, und bei den Vorgesprächen zwischen SPD und CDU wird bereits heftig um familienpolitische Kernpositionen gestritten – nur um das Thema Eheöffnung ist es verdächtig still geworden. Dabei dürfte gerade das der Punkt sein, in dem CDU und SPD am weitesten auseinander gehen. Ein Kurzinterview mit Johannes Kahrs, dem SPD-Fraktionssprecher für Schwule und Lesben

Noch befindet sich die SPD in den Vorgesprächen zu Koalitionsverhandlungen. Ist die von der SPD im Wahlkampf geforderte Öffnung der Ehe denn ein Thema?

Die Begeisterung auf der CDU-Seite geht gegen Null. Wie ich höre haben die Grünen das Thema auch angesprochen, da war die Begeisterung nicht größer. Für uns ist das aber ein wesentlicher Punkt, wenn es zu Koalitionsverhandlungen. Wir haben gesagt was wir wollen, die andere Seite hat gesagt „das wollen wir nicht“. Im Moment wird nur ein Thema transportiert, dass sind die 8,50 Euro Mindestlohn, die anderen Themen sind angesprochen worden, das hängt jetzt von Donnerstag ab.

SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück hatte sich vor der Wahl deutlich für die Eheöffnung ausgesprochen. Welche Personen sind jetzt in den Vorgesprächen für das Thema verantwortlich?

Alle Mitglieder der Verhandlungskommission haben noch einmal betont, wie sehr die Eheöffnung ein Thema ist.

Was ist ihr persönliche Erwartung für das Thema Eheöffnung in Kolaitionsverhandlungen?

Öffnung der Ehe.

Als erfahrener Politiker wissen Sie ja, dass manches auf Kompromisse hinauslaufen kann.

Ich hoffe nicht. Es muss ein paar Punkte geben, die auch ohne Kompromisse gehen.

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