Auch „Konversionstherapien“ aufgrund der geschlechtlichen Identität sollen verboten werden
Nicht nur Versuche, die sexuelle Orientierung mit einer so genannten Konversionstherapie zu „heilen“, könnten in Deutschland bald verboten werden – sondern auch Konversionsversuche aufgrund der geschlechtlichen Identität, etwa an trans*, inter* oder nicht-binären Personen.
Ein aktueller Gesetzesentwurf der SPD sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Heilpraktiker*innen und gewerbliche Anbieter vor, wenn diese Behandlungsmaßnahmen anbieten oder durchführen, „die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gerichtet sind“. Dafür soll ein Paragraph 184k in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren sollen möglich sein, wenn die „behandelte“ Person minderjährig ist. Außerdem soll ein zusätzlicher Paragraph 184l auch die Werbung oder Vermittlung von Behandlungsmaßnahmen unter Strafe stellen.
Ob das Gesetz tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte ein Verbot von Konversionstherapien aber noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Spahn hatte bereits Mitte Februar in einem Interview mit der taz angekündigt, ein solches Verbot durchsetzen zu wollen. In einer ersten Fassung des Gesetzesentwurfs der SPD wurde nur die „sexuelle Orientierung“ erwähnt. Der Begriff schließe auch trans* Personen mit ein, argumentierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Brunner zunächst.
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) begrüßte nun in einer ersten Stellungnahme den überarbeiteten Entwurf. Die Zusammenarbeit mit der SPD und Brunner habe sich „ausgezahlt“. Verbände wie die dgti oder der Bundesverband Trans* e. V. (BVT*) hatten die Regierung in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, auch trans*, inter* oder nicht-binäre Personen explizit vor Konversionsversuchen zu schützen. Wichtig sei ein solcher Schutz etwa innerhalb von verpflichtenden Psychotherapien, erklärte Mari Günther vom Vorstand der BVT* in einer Pressemitteilung vom 6. Juni. Trans* Personen müssen bislang noch therapeutische Gutachten nachweisen, um einen Wechsel des Personenstandes nach dem „Transsexuellengesetz“ vornehmen oder um von den Krankenkassen bestimmte medizinische Leistungen erhalten zu können.
fs