Politik

Transphobie bei der Bundespolizei: Diskriminierung soll 2020 beendet werden

15. Juli 2019
Festnahmeeinheit Bundespolizei (Vorführung) © Axel Hindemith

Bereits Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung angekündigt, die systematische Diskriminierung von trans* und inter* Personen bei der Bundespolizei beenden zu wollen. Denn nach der „Polizeidienstvorschrift 300“ (PDV 300) muss ein männlicher Bewerber bei der Bundespolizei mindestens einen „funktionierenden Hoden“ vorweisen können, um als diensttauglich anerkannt zu werden. Zudem müsse bei Bewerbern und Bewerberinnen das „Hormonsystem intakt“ sein.

Beide Kriterien, die für Bewerber*innen zum Ausschluß vom Polizeidienst führen, sollen gestrichen werden. Nach Antwort des Innenministeriums auf eine Einzelfrage des Abgeordneten Jens Brandenburg, queerpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, vom 8. Juli kann „mit einem Inkrafttreten der überarbeiteten PDV 300 Mitte 2020 gerechnet werden“.

Die Vorschriftenkommission prüfe zur Zeit die überarbeitete PDV 300. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung im November vorgestellt. Danach werde die Abstimmung zwischen Bund und Ländern eingeleitet.

Jens Brandenburg erklärte dazu: „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Es ist wichtig, dass die Innenminister das endlich erkannt haben. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bekommen damit endlich Zugang zum Polizeidienst. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien in der PDV 300 muss nun schnell umgesetzt werden.“ Damit sei es aber nicht getan: „An der Akzeptanz trans- und intergeschlechtlicher Polizeikräfte müssen Politik, Polizeibehörden und die Öffentlichkeit weiter mit aller Kraft arbeiten.“

Letztes Jahr im Juni hatte das Bundespolizeipräsidium noch gegenüber SIEGESSÄULE erklärt, dass „Transgender“ sich „dauerhaft in hormoneller Instabilität“ befänden. In einer deutlich transphoben Sprache wurde behauptet, dass bei trans* Personen nach medizinischen Erkenntnissen die „Wahrscheinlichkeit von psychischen Störungen gegenüber dem Normalkollektiv deutlich erhöht“ sei.

Wie oft es in den letzten Jahren tatsächlich vorkam, dass trans* oder inter* Bewerber*innen aufgrund der PDV 300 abgelehnt wurden, sei laut Innenministerium nicht bekannt. SIEGESSÄULE liegen allerdings Fälle vor, bei denen trans* Personen mit Berufung auf die PDV 300 der Eintritt in den Polizeidienst verwehrt wurde.

Auch mit Berufung auf die Berichterstattung von SIEGESSÄULE hatte die FDP im letzten Jahr eine Kleine Anfrage gestellt, in der sie von der Bundersregierung wissen wollte, warum man an den LGBTI-diskriminierenden Vorgaben in der PDV 300 festhalte.

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