Werden lesbische Mütter endlich gleichgestellt?
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rechte von lesbischen Elternpaaren stärken soll. Es geht darin um das Abstammungsrecht, das Ko-Müttern nicht automatisch die rechtliche Elternschaft zugesteht, wenn ein Kind in die Partnerschaft hineingeboren wird: Sie müssen es nach der Geburt – anders als Hetero-Ehemänner, die sofort als Vater gelten - noch in einem aufwändigen und langwierigen Prozess adoptieren (die so genannte „Stiefkindadoption“).
Die gestern veröffentlichte Vorlage sieht vor, dass die Partnerin der leiblichen Mutter als Mit-Mutter eingetragen werden kann, sofern das Paar verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Das bezieht sich auch auf eine künstliche Befruchtung per Insemination: Wenn sich ein Paar gemeinsam dafür entscheidet, soll die Partnerin als Mit-Mutter anerkannt werden, sofern der Samenspender offiziell auf seine Elternrechte verzichtet hat (dasselbe gilt natürlich auch für Hetero-Paare).
„Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Ministerin Barley und regte eine Debatte über solche „grundlegenden Fragen unserer Gesellschaft“ an. Dabei, so betonte sie, stehe „im Mittelpunkt der Elternschaft immer die Verantwortung für das Kind. Das Wohl des Kindes spielt bei allen unseren Überlegungen eine sehr wichtige Rolle.“
Festgemeißelt sind dabei die zwei Grundsätze, dass ein Kind nicht mehr als zwei Elternteile haben darf und als „Mutter“ gilt, wer das Kind geboren hat. Für schwule Paare würde sich daher nichts ändern: Die Frau, die ihr Kind zur Welt bringt, ist die Mutter, und nur einer der Partner kann als Vater anerkannt werden, während dem anderen die Adoption bleibt, sofern die Mutter das Kind dafür freigibt.
Trans* und inter* Eltern sollen laut dem Entwurf „abstammungsrechtlich nicht anders behandelt werden“ als Personen, deren Selbstverständnis mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
Die 62-seitige Vorlage, die auch Kindern mehr Rechte zur Klärung ihrer Abstammung einräumen und den Umgang mit Embryonenspenden aus künstlichen Befruchtungen regeln will, ist noch nicht der formale Gesetzesentwurf. Den will Barley erst nach den Diskussionen innerhalb der Regierung, der Fraktionen, Bundesländer und Verbänden verfassen.
Im Rechtsausschuss des Bundestags beginnt die Debatte bereits am Montag. Dort ist eine Öffentliche Anhörung zu einem eigenen Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (der sich im Wesentlichen mit Barleys Vorschlag deckt) angesetzt.
Hier ist bereits Gegenwind spürbar: Die maskulinistische „Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter“ (IG-JMV) beklagte sich gestern in einer Erklärung, dass Väterverbände nicht eingeladen wurden. „Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt“, beklagte sich IG-JMV-Sprecher Gerd Riedmeier.
Die Gästeliste bestätigt das allerdings nicht: Zu den neun Sachverständigen, die zu Wort kommen sollen, gehören JuristInnen, ein Professor der Katholischen Hochschule NRW sowie VertreterInnen der Münchener Fach-und Beratungsstelle Regenbogenfamilien und der Vereine „Spenderkinder“ und „Väteraufbruch für Kinder“.
Wann und in welcher Form die Reform beschlossen wird, steht noch nicht fest. Aber klar ist: Zufrieden zurücklehnen ist noch nicht angesagt - das zeigt der Erfolg, den CDU/ CSU und so genannte „Lebensschützer“ bei ihrem Kampf für den Erhalt des Paragrafen 219a, dem Werbeverbot für Abtreibung, hatten: Dessen Reform im Februar hat die Gesetzeslage letztlich nicht wesentlich verbessert.
Karin Schupp