Selbstbestimmungsgesetz

#WirRedenMit: Kampagne fordert Selbstbestimmung für trans, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche

2. Nov. 2022 mebo
Bild: Sally B.

In der medial hitzig geführten Debatte über das Selbstbestimmungsrecht queerer Kinder und Jugendlicher fehlt vor allem eins: die Stimme(n) der Jugendlichen selbst. Es ist höchste Zeit, dass sie endlich zu Wort kommen, findet das Aktionsbündnis #WirRedenMit

Am 02.11 startete das Bündnis, das aus den queeren Organisationen Bundesverband Trans*, Intergeschlechtliche Menschen e. V., Trans* - ja und?! und Lamda e. V. besteht, die Social-Media-Kampagne #WirRedenMit und veröffentlichte zwölf zentrale Appelle an die Gesellschaft und die Politik. Hierzu zählen unter anderem „Wir wollen selbst über uns entscheiden“, „Nehmt uns wahr!, Denkt uns mit!“ und „Sorgt für mehr Aufklärung und Informationen“. Diese Forderungen, Meinungen und Perspektiven stammen von insgesamt 576 trans, inter* und nicht-binären Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen fünf und 26 Jahren, die dieses Jahr an einer deutschlandweiten Online-Umfrage des Aktionsbündnis teilnahmen.

Das von der Regierung geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass Erwachsene zukünftig ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen allein durch Selbsterklärung vor dem Standesamt ändern können. Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren wären für die Änderung ihres Geschlechtseintrags dagegen von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten abhängig. Dem Bundesverband Trans* (BVT*) geht das geplante Gesetz daher nicht weit genug. Er fordert, dass Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren selbst über ihren Geschlechtseintrag entscheiden dürfen sollten: „Jugendliche sind mit 14 Jahren bedingt strafmündig und haben z.B. das Recht, selbstbestimmt über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden“, sagt Mari Günther, Fachreferentin für Beratungsarbeit beim BVT*. „Hier wird ihnen also durchaus zugetraut, die Tragweite eigner Entscheidungen einschätzen zu können und diese Entscheidungen dann auch selbstständig zu treffen. Warum sollte die Änderung eines Vornamens oder eines Geschlechtseintrags, der ja eine rein bürokratische Kategorie ist, nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen können? Und warum wird so viel über und nicht mit den Kindern und Jugendlichen gesprochen?“ Die Forderung einer Selbstbestimmung für Jugendliche ab 14 Jahren wird auch vom Deutschen Kinderschutzbund unterstützt.

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