Hate Speech

Wichtiges Gerichtsurteil: Frauenverachtung ist Volksverhetzung

22. Juni 2020 Karin Schupp
Bild: Thien CC BY-NC-ND 2.0 Quelle
Internationaler Frauenkampftag: Frauen* setzen ein Zeichen gegen Gewalt © Thien, CC BY-NC-ND 2.0

Das Oberlandesgericht Köln hob den Freispruch eines Webseiten-Betreibers auf, der frauenverachtende Beiträge veröffentlichte. Begründung: Hass, Hetze und pauschale Angriffe gegen die Menschenwürde von Frauen sind als Volksverhetzung strafbar.

Hass und Hetze im Internet haben erschreckenderweise Hochkonjunktur, und Hate Speech und Gewaltandrohungen gegen Frauen haben ein solches Ausmaß erreicht, dass Anke Domscheit-Berg, die Digitalexpertin der Linken, von einem „Krieg gegen Frauen“ im Netz spricht.

Eine gute Nachricht ist daher ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG): Es entschied in einem letzte Woche veröffentlichten Urteil, dass der so genannte Volksverhetzungsparagraf §130 im Strafgesetzbuch auch bei Frauen greifen kann – ein Novum in der deutschen Rechtssprechung.

Frauen als „Menschen zweiter Klasse“ verunglimpft

Das Landgericht Bonn hatte das noch anders gesehen: Es sprach Ende 2019 einen Webseiten-Betreiber frei, der Frauen in mehreren Beiträgen als „minderwertige Menschen“, „Menschen zweiter Klasse“ und „den Tieren näher stehend“ bezeichnet hatte.

Begründung des Gerichts: Frauen würden nicht unter den Schutz von §130 fallen, denn der schütze nur Gruppen, die durch ihre politische oder weltanschauliche Überzeugung, sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, Beruf oder soziale Funktion definiert seien.

Der 70-jährige Rentner war zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihrerseits in Revision gegangen war, landete der Fall beim OLG, das diesen Freispruch nun aufhob. Zwar sei das Gesetz mit Blick auf Minderheiten verfasst worden, schließe aber „nach Wortlaut, Sinn und Zweck“ auch diskriminierende Äußerungen gegen Frauen ein (AZ: III-1RVs 77/20).

Der Fall des frauenverachtenden Webseiten-Betreibers wurde ans Bonner Landgericht zurückverwiesen und wird dort nun an einer anderen Kammer neu verhandelt.

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