Frohes Fest für LGBTI*? Kritik an den Kontaktbeschränkungen
Die Ausnahmen, die bezüglich der Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage gelten sollen, hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) als heteronormativ kritisiert.
Während des bis zum 10. Januar andauernden Lockdowns dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Laut dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13. Dezember soll es aber über die Weihnachtsfeiertage, vom 24. bis zum 26. Dezember, Lockerungen geben. So sollen Treffen mit vier weiteren, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein, zuzüglich Kindern im Alter bis zu 14 Jahren. Allerdings müssen diese Personen aus dem „engsten Familienkreis“ stammen – also z. B. Ehe- und Lebenspartner*innen oder Verwandte in gerader Linie.
Damit gelten nur „leibliche“ Verwandte als wichtigste Bezugspersonen, kritisiert der LSVD: „Die Idee der heilen Familie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit diesen gebrochen haben“, so Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD. „Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind für LSBTI essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärkt die soziale Isolation von LSBTI. Das kann so nicht hingenommen werden.“
Der LSVD plädiert dafür, dass sich alle Bundesländer an der Formulierung orientieren sollen, wie sie die Berliner Landesregierung abweichend beschlossen hat. Im Land Berlin können sich zu Weihnachten nämlich ebenfalls maximal fünf Personen treffen, diese können aber aus beliebig vielen Haushalten stammen.
Kritik von queeren Parteiorganisationen
Auch Die Linke.queer und QueerGrün haben die am 13. Dezember getroffenen Beschlüsse kritisiert. Die Linke.queer betonten, dass die Regelung „mit einem völlig antiquierten Familien- und Gesellschaftsbild der Regierungschef*innen“ zu tun habe. „Ein Rückfall in die muffigen 1950er Jahre stellt keinen Schutz vor Sars-CoV-2 dar.“ Auch Nichtverwandte sollen in geringer Anzahl über Weihnachten zusammenkommen dürfen. Die Sprecher*innen von QueerGrün forderten ebenfalls, es dürfe bei den Lockerungen „kein Unterschied zwischen sozialer, rechtlicher und biologischer Herkunft“ gemacht werden.
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Auch das Bundesland Sachsen hat vereinbart, dass vom 24. bis 26. Dezember Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen nicht nur aus dem engsten Familien-, sondern auch aus dem Freundeskreis zulässig sind (zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres).
Update: 18. Dez. 2020
Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben ebenfalls den Freundeskreis in die Ausnahmeregelung über die Festtage aufgenommen. Der LSVD hat einen Überblick erstellt, was in den 16 Bundesländern jeweils erlaubt und was verboten ist.