Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde: Selbstbestimmter Geschlechtseintrag für alle

16. Juni 2020 fs

Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht fordern Verbände und Jurist*innen ein Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags, in dem auf eine ärztliche Begutachtung verzichtet wird und das uneingeschränkt allen Menschen offen steht

Am 15. Juni wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen den jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Personenstandsgesetz eingelegt. In der Entscheidung vom 22. April hatte der BGH festgestellt, dass das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nach dem neuen Gesetz zur „Dritten Option” nicht allen Menschen offen stehe. Nur Personen, die „körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind“, dürften es nutzen. Ausgeschlossen bleiben hingegen trans*, nicht-binäre und inter* Personen, die nicht in das enge medizinische Raster passen. Um ihren Geschlechtseintrag zu ändern, müssten sie weiterhin den hürdenreichen und von vielen als diskriminierend empfundenen Weg über das „Transsexuellengesetz“ gehen (SIEGESSÄULE berichtete).

Verbände: BGH-Beschluss verstößt gegen Grundrechte

Die Beschwerde gegen den BGH-Beschluss haben nun die Professorin Dr. Anna Katharina Mangold und die Rechtsanwältinnen Friederike Boll und Katrin Niedenthal eingereicht, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF).

Die GFF sowie die deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) veröffentlichten hierzu am 16.06. eine gemeinsame Presseerklärung. Darin stellen sie fest, dass der BGH-Beschluss gegen Grund- und Menschenrechte verstoße. Alle Personen hätten aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf einen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag.

Der Bundesgerichtshof sei in seiner Entscheidung davon ausgegangen, „dass der Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz an das biologische Geschlecht einer Person gekoppelt“ sei. Dies widerspreche ausdrücklich der „langjährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wiederholt das subjektive Selbstverständnis von Geschlecht geschützt hat.“ Entscheidend sei nicht die biologische Beschaffenheit des Körpers, sondern das selbstempfundene Verständnis von Geschlecht. Eine Fremdbegutachtung der Geschlechtsidentität, wie sie bei der Änderung des Geschlechtseintrages nach dem bestehenden „Transsexuellengesetz“ erforderlich ist, sei damit unvereinbar.

Im Zentrum des Verfahrens steht die nicht-binäre Person Lann Hornscheidt: Der BGH hatte Hornscheidts Anliegen verweigert, den Geschlechtseintrag streichen zu lassen.

„Selbstbestimmungsgesetz“ wird am Freitag diskutiert

Die Grünen begrüßten in einem Pressestatement die Verfassungsklage. Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen, erklärte: „Viel zu lange schon werden Menschen mit dem bestehenden Gutachtenzwang pathologisiert und in ihrer Selbstbestimmung beschnitten. Seit Jahren drückt sich die Bundesregierung vor einer Beendigung dieser Diskriminierung und der Abschaffung der unsäglichen Regelungen im Transsexuellengesetz.“

Anfang Juni hatte die Grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag eingebracht, der das „Transsexuellengesetz“ ablösen soll (SIEGESSÄULE berichtete). Über den Entwurf soll am kommenden Freitag, den 19.06., in erster Lesung im Bundestag diskutiert werden. „Unser Gesetzentwurf schafft Rechtsklarheit und setzt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit um“, so Sven Lehmann. „Die Bundesregierung kann sich dem anschließen oder erneut eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht kassieren.“ Die Grünen drängen darauf, ein Selbstbestimmungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) gaben in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie das Anliegen, das bestehende Transsexuellengesetz aufzuheben, unterstützen. Der Bundesvorsitzende der LSU, Alexander Vogt, erklärte: „Ein medizinisches Gutachten oder eine Untersuchung lehnen wir ab. Am Ende kommt es darauf an, welches Geschlecht ein Mensch für sich annimmt." Er betonte ebenfalls, dass eine Gesetzesreform noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode erfolgen müsse: „Vielleicht ist der nun von der Opposition vorgelegte Gesetzesentwurf Anlass für die Koalitionsfraktionen, ihr Tempo zur Vorlage eines neuen eigenen Entwurfes zu erhöhen.“

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Update 19. Juni 2020

Der Entwurf der Grünen für ein „Selbstbestimmungsgesetz“, außerdem ein ähnlicher Entwurf der FDP-Fraktion wurden heute in erster Lesung im Bundestag diskutiert.

Seitens Vertreter*innen der Großen Koalition wurde zwar die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das „Transsexuellengesetz“ zu überarbeiten oder es zu ersetzen. Redner*innen der CDU/CSU betonten jedoch, dass sie an einem „objektivierbaren Nachweis“ des Geschlechts festhalten wollen, seien dies Atteste, Bestätigungen oder Gutachten. Der Entwurf der Grünen „überdehne den Begriff der Selbstbestimmung“, sagte etwa Mark Henrichmann für die CDU/CSU-Fraktion. Eine Änderung des Geschlechtseintrags durch einfache Selbstauskunft beim Standesamt, wie der Grünen-Entwurf es vorsieht, führe aus ihrer Sicht zu weit.

Karl-Heinz Brunner von der SPD betonte, wohl auch mit Blick auf die jüngste Verfassungsbeschwerde zum Thema, das Bundesverfassungsgericht werde „früher oder später sagen, das Transsexuellengesetz muss aufgehoben werden.“ Entsprechend müsse schnell ein Konsens zwischen den Fraktionen gefunden.

Demo für Selbstbestimmungsgesetz

Zeitgleich mit der Debatte im Bundestag fand auf dem Platz der Republik eine Demo für ein Selbstbestimmungsgesetz statt, organisiert von Aktivist*innen der Gruppe nonbinary.berlin und der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti).

„Kommt und unterstützt uns mit Bannern, Schildern und guter Laune“, hieß es im Aufruftext auf Facebook. „Um den Bundestag ein klares ,Ja' zur Selbstbestimmung von Personenstand und Namen ohne Pathologisierung zu signalisieren!“

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