Urteil im Prozess um tödliche Messerattacke auf schwules Paar
Im Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf ein schwules Paar in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten Abdullah A. verhängt.
Der 21-Jährige Syrer wurde.unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist es weitgehend ausgeschlossen, dass die Strafe nach 15 Haftjahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zudem ordneten sie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Im Oktober 2020 war ein Mann und sein Lebensgefährte Opfer eines Messerangriffs geworden. Der 55-jährige Krefelder starb, sein Begleiter, ein 53-Jähriger aus Köln, überlebte schwer verletzt. Die beiden waren als Touristen in der Dresdner Altstadt unterwegs gewesen. Laut Bundesanwaltschaft handelte der Täter aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus. Er habe die Männer als homosexuelles Paar wahrgenommen und sie als „Repräsentanten einer vom ihm als ,ungläubig` abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung“ bestrafen wollen. Gegenüber dem Gerichtsgutachter Norbert Leygraf, der vor Gericht ausgesagt hatte, gab er die Tat zu und bejahte auch die Frage, ob er eine solche Tat wieder begehen würde. Die Behörden hatten Abdullah A. bereits 2017 als „islamistischen Gefährder“ eingestuft, 2018 war er u. a. wegen Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ verurteilt worden.
Kundgebung zur Urteilsverkündung
Der CSD Dresden e.V. ruft mit anderen queeren Organisationen - darunter auch das schwule Berliner Antigewaltprojekt Maneo - für den 21.05. um 19:00 bis 21.00 zu einer Kundgebung zur Urteilsverkündung des islamistischen Terroranschlages vom 04.10.2020 auf. Die Veranstaltung am Kulturpalast Dresden steht unter der Forderung: „,KEINE' Stille und kein Totschweigen". Denn über Homophobie als Tatmotiv war im Vorfeld des Prozesses lange geschwiegen worden.
Zum heutigen Urteil erklärten Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik: Es sei wichtig, „dass der Täter heute des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und eine homophobe Gesinnung im Urteil explizit als Motiv benannt wurde. Nachdem bei der Bundesregierung zu dieser menschenfeindlichen Gewalttat ungewöhnliches Schweigen herrschte und auch der Dresdner Oberstaatsanwalt bei seinen Ermittlungen die sexuelle Identität des Opfers als nicht erwähnenswert betrachtete, hat dieses Urteil nun immense Signalwirkung. Das anfängliche Verschweigen der Motive macht dieses Phänomen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unsichtbar und nimmt diese lebensbedrohliche Gefahr für queere Menschen nicht ernst."
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