Urteil des Landgerichts Münster

Tod von Malte C.: 5 Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten

22. März 2023
Bild: Trans*-Inter*-Münster e.V.
Malte C. kurz vor seinem Tod mit der Flagge des Trans*-Inter*-Münster e.V. auf dem CSD in Münster

Im September 2022 starb der 25jährige trans Mann Malte C. nach einem Angriff beim CSD in Münster. Der Täter wurde nun zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Über ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod von Malte C. sprach das Landgericht am Mittwoch, den 22. März, den 20jährigen Angeklagten Nuradi A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Tschetschene wurde zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Laut verschiedener Medienberichte folgte das Landgericht damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es wurde eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter angeordnet.

Der Tod von Malte C hatte im letzten Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nuradi A. soll beim CSD Münster am 27.08. 2022 mehrere Teilnehmende auf aggressive Weise beleidigt haben. Malte C. hatte daraufhin Zivilcourage bewiesen und versucht, die angegriffenen Personen zu schützen. Der Angeklagte schlug ihn daraufhin auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf. Malte C. fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster. Einige Tage später starb er an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Angeklagter zeigte Reue

Der Angeklagte hatte die Tat zugegeben und wie die Staatsantwaltschaft einräumte, auch Reue gezeigt. Der Staatsanwalt sagte, dass der Angeklagte keinen Tötungsvorsatz hatte. Er habe sich über einen tödlichen Ausgang keine Gedanken gemacht. Eine alkoholbedingte Enthemmung zum Tatzeitpunkt sei aber nicht strafmildernd zu werten.

Die Anklage geht davon aus, dass Nuradi A. auch in Zukunft weiter Straftaten begehen wird. Das Gericht attestierte ihm ein hohes Aggressionspotenzial. Er sei bereits mehrfach durch Fälle von Körperverletzung in Erscheinung und auch einmal verurteilt worden.

Keine Hinweise auf queerfeindliche Einstellung

Infolge schwieriger Lebensumstände sei er deutlich entwicklungsverzögert, hieß es in seinem Plädoyer. Die Jugendgerichtshilfe verwies auf die geringe psychische Stabilität des Angeklagten und erhebliche familiäre Belastungen. Er habe Angst vor einer Abschiebung in die russische Teilrepublik Tschetschenien gehabt und der Bedrohung seiner Familie. Der Angeklagte sei u. a. abhängig von Alkohol und anderen Drogen.

Fragen wirft hingegen auf, warum die Beteiligten des Prozesses beim Angeklagten keine Hinweise für eine homo- oder transfeindliche Einstellung entdecken konnten und das obwohl die Beleidigungen gegenüber den Teilnehmenden des CSD einen deutlich queerfeindlichen Charakter hatten. Eine Gutachterin im Prozess hatte ausgeführt, dass der Angeklagte selbst schwul sei und Angst habe, dass seine Homosexualität schwere Folgen für ihn und seine Familie haben könne. Sie attestierte ihm eine Persönlichkeitsstörung, er sei aber „zu Empathie und Perspektivwechsel“ fähig und er hätte zudem „glaubwürdig negieren“ können, eine homo- oder transfeindliche Einstellung zu haben.

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieht nach Jugendstrafrecht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Nach Erwachsenenstrafrecht wären bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.

Folge uns auf Instagram

#Homophobie#Malte C.#Urteil#Gericht#Anklage#Homosexualität#Queerfeindlichkeit#transfeindlich

Das Siegessäule Logo
Das Branchenbuch mit Haltung
Queer. Divers. Überzeugend.