Statt Tanzverbot: Clubcommission fordert PCR-Tests
Seit dem 8. Dezember gilt in Berlin ein Tanzverbot, das für die meisten Clubs die Schließung ihrer Räume zur Folge hat. Die Berliner Clubcommission drängt auf ein Offenhalten der Clubs mithilfe von PCR-Testverfahren
Bundesweit können Clubs geschlossen werden, wenn die Inzidenz mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen beträgt. Am Freitag, den 10.12., stimmte der Bundesrat den entsprechenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu.
In der Hauptstadt liegt die Inzidenz aktuell um die 310. Seit 8. Dezember gilt in Berlin allerdings ein Tanzverbot: das heißt, die Clubs können zwar noch weiter betrieben werden, durften ihre Räume aber nicht mehr für Tanzveranstaltungen nutzen.
Die Berliner Clubcommission kritisierte die Maßnahme des Senats scharf, da ihrer Ansicht nach der politische Wille fehle, Clubkultur auch unter Pandemiebedingungen zu erhalten. Auch sei es wenig sinnvoll, zur Eindämmung der Pandemie das Tanzen im Club zu verbieten, weil es damit nur noch in Privaträumen, unter weit weniger kontrollierten Bedingungen, stattfinden könne. (SIEGESSÄULE berichtete)
In einer heute von der Clubcommission herausgegebenen Pressemitteilung betonte sie, dass längst Lösungen existieren, um eine Öffnung der Clubs zu gewährleisten. Einem geimpften bzw. genesenen und zusätzlich negativ getesteten Publikum müsse es ermöglicht werden, „nach knapp zwei Jahren der Kontaktbeschränkungen, die clubkulturellen Freiräume der Hauptstadt zu besuchen und dort auch zu tanzen.” Die Clubcommission setzt auf die Anwendung hochsensitiver PCR-Tests, die eine Infektion mit dem Coronavirus auch dann abklären können, wenn erst wenige Erreger vorhanden sind.
Dass mit solchen PCR-Tests Clubnächte sicher veranstaltet werden können, habe das Pilotprojekt „Clubculture Reboot” bewiesen. Im August 2021 hatte die Clubcommission es gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und Mitarbeitenden der Charité durchgeführt.
PCR-Testing-Verfahren, die in anderen Bundesländern zumindest in Kitas oder Schulen umgesetzt wurden, finden in Berlin bis dato weder in Schulen noch in Clubs Anwendung, kritisiert die Clubcommission. Dieses Thema müsse vom Berliner Senat dringend angegangen werden.
Entwicklung eines Testverfahrens
Derzeit entwickle die Clubcommission gemeinsam mit PCR-Laboren ein Verfahren, mit dem der sichere Zugang zu Kulturveranstaltungen am Wochenende gewährleistet werden könne. So sollen sich Personen, die das Angebot wahrnehmen möchten, bis Freitagnachmittag testen lassen können. Am Abend erhalten sie dann ihr Testergebnis als QR-Code über die Anwendung BärCode. Mit diesem QR-Code können sie dann am Wochenende Clubs und andere Kulturveranstaltungen besuchen. Rund 30.000 Menschen könnten so auch bei hohen Inzidenzen (Club-)Kultur erleben. Die Testkapazität könne, abhängig von der Nachfrage, auf bis zu 70.000 Tests pro Tag gesteigert und das Angebot auch auf andere Wochentage erweitert werden. Dies solle laut Lutz Leichsenring, Pressesprecher der Clubcommission, die notwendige Sicherheit bieten, „um diesen Winter wieder unbeschwert in einem Club tanzen zu gehen.”
Hoffnung auf einen anderen Umgang mit der Pandemie gehe für Leichsenring auch von der neuen Regierung in Berlin aus. So sagte er gegenüber der taz, dass vom rot-rot-grünen Senat zwar sehr viel Unterstützung gekommen sei, allerdings seien Pläne am Gesundheitsressort von Dilek Kalayci (SPD) gescheitert: „Sie ist bekannt für Ansagen wie, man müsse ,das Nachtleben abschalten'. Das ist ein Umgang mit der Pandemie, der uns nach 20 Monaten einigermaßen fassungslos macht. Da wird einfach der Lebensinhalt und die Arbeitsgrundlage von so vielen Menschen abgestellt, obwohl es legale und sichere Alternativen gibt.”
Das Gesundheitsressort der neuen rot-grün-roten Regierung liegt nun bei der grünen Senatorin Ulrike Gote. Leichsenring hofft, dass mit dem Wechsel ein neues Kapitel aufgeschlagen werde.
Klage gegen das Tanzverbot
Pamela Schobeß, erste Vorsitzende der Clubcommission, kritisiert, dass von den Einschränkungen Clubs erneut besonders stark betroffen sind, während andere Bereiche unberührt bleiben. Es brauche eine langfristige Lösung, „um nicht mit jeder weiteren Welle unser kulturelles Leben zum Stillstand zu bringen.”
Wie am Wochenende verschiedene Berliner Lokalmedien berichteten, hat mit dem ASeven am Alex der erste Club gegen das Tanzverbot geklagt. Der Anwalt des Clubs, Niko Härting, sprach gegenüber der BZ von einer „Diskriminierung der Club-Betreiber”, denn es gebe kein handfestes Argument, warum Tanzen gefährlicher sein soll als beispielsweise Singen oder Saunieren.
Wie lange das Tanzverbot gilt, ist im Moment noch nicht absehbar.
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