„Skandal“: Diskriminierung bei der Blutspende bleibt
Vorerst wird es bei der Blutspende kein Ende der Diskriminierung für schwule und bisexuelle Männer und trans* Personen geben: ein Antrag der Grünen, ein deutliches Verbot direkter und indirekter Diskriminierung im Transfusionsgesetz zu verankern, wurde im Bundestag heute Vormittag abgelehnt.
Die Änderung wäre Teil eines Maßnahmenpaketes gewesen, das anlässlich der Corona-Krise entworfen und heute beschlossen wurde. Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ umfasst eine Reihe gesetzlicher Neuerungen: u. a. weitere Möglichkeiten, auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) zu testen, oder ein Bonus für in der Pflege beschäftigte Personen.
Änderung im Transfusionsgesetz reicht nicht aus
Zwar wurde auch folgender Absatz ins Transfusionsgesetz eingefügt: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“ Doch genüge dies nicht, um das de facto Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer und auch die Diskriminierung von trans* Personen bei der Blutspende aufzuheben, befanden Mitglieder der Opposition.
Der queerpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann, und Kordula Schulz-Asche, die Grünen-Berichterstatterin für Infektionsschutz, nannten es einen „Skandal, dass der Bundestag mit Stimmen der CDU/CSU und der SPD drei Tage vor dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) an der Diskriminierung schwuler, bisexueller und transgeschlechtliche Menschen bei der Blutspende festhält.“ Ob der neue Absatz im Transfusionsgesetz die Bundesärztekammer (BÄK) dazu bewegen werde, die Diskriminierung bei der Blutspende zu beenden, sei unklar. Notwendig sei dafür eine Änderung der 2017 von der BÄK verabschiedeten Richtlinie Hämotherapie (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, SIEGESSÄULE berichtete).
Ähnlich urteilte Jens Brandenburg, queerpolitischer Sprecher der FDP: „Wenn sich die Bundesärztekammer nicht bewegt, muss eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität klipp und klar im Transfusionsgesetz ausgeschlossen werden“.
Als Teil des Maßnahmenpaketes hatte Gesundheitsminister Jens Spahn auch den umstrittenen „Immunitätsausweis“ vorgeschlagen, der nachweisen sollte, wenn jemand immun gegen das Coronavirus ist (SIEGESSÄULE berichtete). Diese Pläne wurden zwar heute nicht umgesetzt – Spahn hat aber bereits angekündigt, die Idee längerfristig weiter verfolgen zu wollen und hat den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten.
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