Reaktionen auf das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda
Die Einführung der Todesstrafe für homosexuelle Handlungen in Uganda hat international für Empörung gesorgt. Die USA erwägen Sanktionen, die Niederlande haben bereits Gelder ausgesetzt. Deutschland verurteilt das Gesetz und will mögliche Konsequenzen prüfen
Mit der Unterschrift von Präsident Yoweri Museveni ist am 29. Mai in Uganda das „Anti-Homosexuellen-Gesetz” in Kraft getreten, das die Repressionen gegen LGBTIQ* im Land auf drastische Weise verschärft. Während die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ mit lebenslanger Haft als Höchststrafe geahndet wird, droht mit dem neuen Gesetz auch die Anwendung der Todesstrafe: Diese gilt für Menschen, die wiederholt wegen Homosexualität festgenommen werden, oder denen man homosexuelle Handlungen mit HIV-Infizierten, Minderjährigen oder behinderten Personen nachweist. Auch Personen und Gruppen, die sich für LGBTIQ* einsetzen, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Das Gesetz war bereits im März vom Parlament verabschiedet worden. Doch Präsident Musevini hatte den Entwurf zur Überarbeitung wieder an das Parlament zurückgegeben. Grund dafür waren Bedenken, das Gesetz könnte in dieser Form rechtlich angreifbar sein (SIEGESSÄULE berichtetete). Die überarbeitete Version macht nun deutlich, dass es keine Straftat ist, sich als homosexuell zu bezeichnen. Damit soll die Kriminalisierung von Personen, die sich wegen ihrer Homosexualität „freiwillig in ärztliche Behandlung“ begeben, verhindert werden.
US-Präsident erwägt weitere Schritte
Mehrere Regierungen zeigten sich entsetzt über die Einführung des Gesetzes: US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung. „Niemand sollte in ständiger Angst leben müssen oder Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sein“, sagte er in einem Statement. Das Gesetz stelle eine Bedrohung für jeden Menschen dar, der sich in Uganda aufhält, einschließlich des Personals der US-Regierung als auch von Tourist*innen.
Aus diesem Grund habe Biden den Nationalen Sicherheitsrat angewiesen, die Auswirkungen des Gesetzes auf alle Aspekte des Engagements der USA in Uganda zu bewerten: „Wir erwägen weitere Schritte, darunter die Verhängung von Sanktionen und Einreisebeschränkungen in die Vereinigten Staaten gegen alle, die an diesen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.“
Niederlande schränken Unterstützung ein
Die Niederlande haben als Reaktion auf das Gesetz umgehend ihre Unterstützung für Uganda eingeschränkt. Laut Informationen der Nachrichtenagentur ANP wurden Zuwendungen in Höhe von 25 Millionen Euro für ein Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt. Die für die Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ministerin Liesje Schreinemacher erklärte zudem, dass sich die Niederlande weiter aktiv für den Schutz von LGBTIQ* in Uganda einsetzen werde.
Reaktionen aus Deutschland
In einem Pressestatement betonte die deutsche Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD), dass das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda grundlegende Menschenrechte verletze, zu denen sich Uganda verpflichtet habe und die in der Charta der Afrikanischen Union verankert sind. „Gleichgeschlechtliche Liebe ist kein Verbrechen“, sagte sie. „Die Bundesregierung hat in ihren Gesprächen mit der ugandischen Regierung ihre Ablehnung der Gesetzgebung deutlich gemacht und auf den Schaden für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die internationale Reputation Ugandas hingewiesen.“
Darüber hinaus erklärte sie, dass das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort habe, die nun gemeinsam geprüft werden müssen. „Dabei ist es mir wichtig, auf Stimmen der ugandischen Zivilgesellschaft zu hören. Wir werden den Austausch mit Betroffenen fortsetzen und uns über unsere Zusammenarbeit weiter für Menschenrechte und eine inklusive Entwicklung einsetzen.“
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) forderte die Bundesregierung zum Handeln auf: Sie dürfe die queeren Communitys in Uganda jetzt nicht allein lassen. Es sei zwar richtig, dass die Bundesregierung erst Stimmen aus der Zivilgesellschaft in Uganda hören möchte und nicht vorschnell handele, um LGBTIQ* vor Ort nicht zu gefährden. Allerdings müsse Außenministerin Annalena Baerbock umgehend eine Reisewarnung für Uganda aussprechen.
„Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Diplomat*innen ausgewiesen werden können und die Unterstützung des ugandischen Staates und von ugandischen Organisationen, die das Gesetz gefordert haben, auf andere Träger der Zivilgesellschaft in Uganda übertragen werden kann,“ erklärte Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD. Ein Einreiseverbot in den Schengenraum sollte zusätzlich auch für Abgeordnete gelten, die das Anti-Homosexuellen-Gesetz eingebracht haben.
„Jetzt nicht gegen das ugandische Anti-LSBTIQ*-Gesetz tätig zu werden, wäre ein Armutszeugnis für die deutsche Außenpolitik.“
LGBTIQ* aus Uganda sollten dem LSVD zufolge über humanitäre Visa die Möglichkeit erhalten, das Land zu verlassen und in Deutschland Schutz zu bekommen. „Jetzt nicht gegen das ugandische Anti-LSBTIQ*-Gesetz tätig zu werden, wäre ein Armutszeugnis für die deutsche Außenpolitik.“
Die Ermöglichung humanitärer Visa und die finanzielle und politische Unterstützung von LGBTIQ*-Institutionen vor Ort hatte Mitte Mai bereits ein offener Brief an die Bundesregierung gefordert, der von rund 80 Prominenten und Institutionen unterschrieben worden war (SIEGESSÄULE berichtete). Initiert wurde er u. a. von Filmemacher Wieland Speck, dem langjährigen SIEGESSÄULE-Journalisten Dirk Ludigs und Edward Mutebi, dem Gründer der LGBTIQ*-Organisation „Let’s Walk Uganda“.
Spendenkampagne auf WeAid
Die Organisation Let’s Walk Uganda hat auf der Plattform WeAid eine Spendenkampagne eingerichtet. Mit den Einnahmen unterstützt die Organisation die 25 queeren Notunterkünfte, die an geheimen Orten in Uganda existieren.
Folge uns auf Instagram
#Homophobie#Gesetz#Todesstrafe#Uganda#Anti-Homosexuellen-Gesetz#LGBTIQ* in Uganda#Queerfeindlichkeit