14. Verhandlungstag

Prozess gegen HIV-Arzt: Verteidiger Eisenberg „leidet“

16. Juli 2021 Sascha Suden
Bild: Sally B.
Der Fall wird vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt

Ein Berliner HIV-Arzt muss sich zur Zeit vor Gericht verantworten, weil ihn fünf Patient*innen angezeigt haben. Sie werfen ihm vor, er habe sie während der Behandlung missbraucht. Nachdem der 13. Prozesstag nach einer knapp halbstündigen Befragung eines HPV-Experten der Charité schnell vorbei war, brachte der 14. Prozesstag am 15.07. durchaus neue Erkenntnisse. Ein Proktologe erklärte als Zeuge wie eine Untersuchung in seiner Praxis ablaufe. Diese unterschied sich dabei deutlich von den Untersuchungsmethoden des Angeklagten. Sascha Suden berichtet für SIEGESSÄULE über den Prozess

Dass HPV-Viren infektiös sind und auch bei direktem Kontakt leicht übertragen werden können, wurde im Prozess bereits erörtert. Der Grund: Einer der Nebenkläger war aufgrund einer durch HPV verursachten Geschlechtskrankheit bei dem Angeklagten in Behandlung. Er hatte wie auch andere Zeugen angegeben, dass der Arzt bei dem mutmasslichen Missbrauch keine Handschuhe getragen hätte. Verteidiger Johannes Eisenberg ließ letzte Woche extra einen HPV-Experten der Charité vorladen, der noch einmal bestätigte, dass HPV-Viren schnell übertragbar seien. Die Verteidigung wollte damit beweisen, dass kein Arzt einen Patienten ohne Handschuhe berührt, weil sie sich damit einer Infektion aussetzen würde. Die lediglich 25-minütige-Befragung des Zeugen bestätigte eigentlich nur das bereits bekannte Infektionsrisiko. Ob sich allerdings ein Arzt, wie z.B. der Angeklagte, dem Risiko dennoch aussetzen würde, wurde nicht erörtert.

Proktologische Untersuchungen ohne sich komplett zu entkleiden

Weit aus erhellender waren dagegen die Antworten und Stellungnahmen des Zeugen Klaus (Name von der Redaktion geändert) am 15.07., dem 14. Prozesstag. Es handelte sich bei dem Zeugen um einen 63-jährigen Hautarzt und Proktologen, der von der Verteidigung benannt wurde. Er war eigentlich geladen worden, um über seine Untersuchungen eines Zeugen und Nebenklägers auszusagen, der während des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden war. Doch wie schon im Fall des Zeugen Edwin (Name von der Redaktion geändert) wurde der Zeuge der Verteidigung eher zu einem Zeugen der Anklage. So widersprach er z. B. der Behauptung des angeklagten Arztes vor Gericht, dass man sich für eine proktologische Untersuchung komplett entkleiden müsse. Auch die Genitalien können bei der von Klaus beschriebenen Untersuchungsmethode bedeckt bleiben, die in der Steinschnittlage durchgeführt werde – eine gängige Praxis. Der Patient würde sich auf der proktologischen Behandlungsliege in Rückenlage befinden und die Beine seien nach oben angewinkelt. Der Arzt sitze dabei zwischen den Beinen, sodass er dem Patienten ins Gesicht sehen und sich mit ihm unterhalten könne. Da es sich um „eine besondere Schamregion“ handle, wäre ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und „sehr viel Emphathie erforderlich“, meinte der Zeuge. Für viele Patient*innen sei eine Erkrankung oder Untersuchung in diesem Bereich „so unangenehm, dass sie sich nicht zum Arzt trauen.“ Deswegen erkläre Klaus jeden einzelnen Untersuchungsschritt. „Das ist Standard,“ versicherte er. Es gebe bei ihm Leitlinien wie man sich als Arzt bei einer Untersuchung zu verhalten habe und daran halte er sich auch.

Der angeklagte HIV-Arzt nutze seine proktologische Behandlungsliege hingegen anders. Hier müsse der Patient sich auf den Bauch hinlegen bzw. hinknien, so dass der Arzt den entblößten Po sehe. Deshalb hätten nach Zeugenaussagen einige vermeintliche Opfer auch nicht sofort gemerkt, was mit ihnen mutmasslich geschehen sei. Um zu beweisen, dass der Angeklagte an seinen mutmasslichen Opfern anders als behauptet keine Penisstimulierung während der Untersuchung hätte vornehmen können, hatte die Verteidigung Fotos der Liege als Beweismittel eingebracht, die sie selbst erstellt hatte. Auf den Fotos war eine Person auf der Liege zu sehen, die so präsentiert wurde, dass eine Stimulierung nicht möglich gewesen wäre. Hätte man die Person allerdings anders auf den Bildern präsentiert, wäre es durchaus möglich gewesen.

Nicht besprochen wurden die Gründe, warum der Angeklagte diese Behandlungsweise im Gegensatz zu der von dem Zeugen Klaus beschriebenen Untersuchungsmethode bevorzuge.

Brüllattacken

Richter Rüdiger Kleingünther und Verteidger Eisenberg gerieten während der Zeugenbefragung immer wieder aneinander. Der Richter gewann am Ende das Brüllgelage nicht ohne Eisenberg darauf hinzuweisen, dass er nicht Schuld an der schlechten Presse des Verteidigers sei: „Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn sie sich wie eine Kettensäge benehmen.“ Auch wenn kurz ein möglicher Befangenheitsantrag gegen den Richter vonseiten Eisenbergs im Raum stand, wurde der Verteidiger gegen Ende der Verhandlung dennoch kleinlaut. Schließlich habe „der Vorsitzende in seiner übergroßen Güte“ seine Fragen gestattet. Um dann mit den Worten zu enden: „Wenn sie solange in der Hauptverhandlung gelitten hätten wie ich.“  Allerdings erklärte er nicht, woran er denn nun gelitten habe. Dabei leiden im wesentlichen die mutmaßlichen Opfer und die Prozessbeteiligten unter seinen Brüllattacken.

Ermittlungen in einem weiteren Fall

Die Staatsanwaltschaft bestätigte SIEGESSÄULE, dass sie seit dem 20. Mai diesen Jahres in einem weiteren Fall Ermittlungen aufgenommen hat. Neben den fünf Personen, die dem Arzt vor Gericht sexuellen Missbrauch vorwerfen, hat sich demnach ein weiteres vermeintliches Opfer dazu entschlossen, Anzeige zu erstatten.

Der nächste Verhandlungstag findet am 12. August statt.

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