21. Verhandlungstag

Prozess gegen HIV-Arzt: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

26. Okt. 2021 Sascha Suden
Bild: Sally B
Kriminalgericht Moabit

Am 21. Verhandlungstag im Prozess gegen den HIV-Arzt, der wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs vor Gericht steht, wurden die ersten Schlussplädoyers der Verteidigung gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine elfmonatige Haftstrafe für den Angeklagten

Elf Monate Haft, die unter der Auflage, Schmerzensgeld an die vermeintlichen Opfer zu zahlen, zur Bewährung ausgesetzt werden kann: Das fordert laut der Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte die Staatsanwältin im Prozess gegen den Berliner HIV-Arzt. Dieser steht seit April vor dem Kriminalgericht Moabit. Ihm wird in fünf Fällen sexueller Missbrauch an Patient*innen vorgeworfen.

Nach 20 Verhandlungstagen ist sich die Staatsanwältin sicher, dass der Angeklagte seine Macht als Arzt missbraucht habe. Verschiedene von ihm vorgenommene Handlungen an Patient*innen seien nach Auffassung der Staatsanwaltschaft medizinisch nicht indiziert gewesen, sondern hätten der Befriedigung des Angeklagten gedient. Vorgeworfen werden ihm unter anderem zu lange Prostatapenetrierungen, Kussversuche und Masturbationen an den mutmaßlichen Opfern 

Die Staatsanwaltschaft sieht in drei von fünf Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, die Tat als bewiesen an. Im Fall eines Nebenklägers, der Anzeige gestellt hatte, konnte auch für die Staatsanwältin nicht klar bewiesen werden, dass der HIV-Arzt schuldig ist. Deshalb fordert sie in diesem Fall Freispruch. Das Verfahren der trans Frau G. wird gesondert weiter verhandelt. Bei Martin, Lars und Mohamed ist für die Staatsanwältin aber eindeutig bewiesen, dass der Mediziner die vorgeworfenen Taten in seiner Praxis begangen hat.

Schlussplädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Schlussplädoyers in diesem Prozess werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Deswegen waren am 25.10., dem 21. Verhandlungstag, Presse und Publikum nicht zugelassen. Zwei der drei Verteidiger*innen hielten ihre Schlussplädoyers und forderten laut Info der Pressestelle – wie zu erwarten – Freispruch für ihren Mandanten. Am kommenden Montag werden die Anwältinnen der Nebenkläger und der Verteidiger Johannes Eisenberg ihre Schlussplädoyers halten. 

Zwischen den ersten Anzeigen, die es gegen den HIV-Arzt gab, bis zum Urteil, das vermutlich am 1. oder 11. November fallen wird, liegen mittlerweile fast zehn Jahre. Das ist einzigartig in der deutschen Justizgeschichte. Etliche der Anzeigen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.Buzzfeed.de hatte Ende Juli neue Recherchen veröffentlicht. Mehr als 50 Männer hätten dem Medium zufolge von mutmaßlichen sexuellen Übergriffen durch den Arzt berichtet.

Erschreckender Umgang mit queeren Menschen

Die vermeintlichen Opfer wurden in diesem Prozess während ihrer Aussagen vor dem Gericht vom Verteidiger Johannes Eisenberg gedemütigt und beleidigt. Ihr Sexualverhalten wurde moralisiert und mit ihrer Homosexualität wurde herabwürdigend umgegangen. Umso bemerkenswerter ist es, dass dennoch einige queere Menschen den Mut fanden, sich dem Prozess zu stellen und ihre Rechte einzuklagen. Auch wenn dabei deutlich wurde, dass queere Menschen immer noch einen langen Weg vor sich haben, bis sie in der Gesellschaft angekommen sind. Dass der selbstverständliche Umgang der vermeintlichen Opfer mit ihrer Sexualität für Witze und beleidigende Aussagen herhalten musste, ist erschreckend. 

Ob der Angeklagte selbst homosexuell ist, wurde vor Gericht ebenfalls thematisiert. Obwohl der Angeklagte sich vor dem Prozess in zahlreichen Interviews als „schwul“ bezeichnet hatte, ließ sein Verteidiger Eisenberg diese Frage nicht zu. Für den Prozess war es aber von Bedeutung, zu wissen, ob der 63-Jährige zum Beispiel sprachliche Codes aus der queeren Community kennt und auch nutzt. Mit seiner Ablehnung, die Frage nach der Sexualität des Angeklagten überhaupt zuzulassen, erweckte der Verteidiger auch den Eindruck, Homosexualität sei per se etwas ehrenrühriges. Als Homosexueller bezeichnet zu werden, sei laut Eisenberg bloßstellend und herabwürdigend.

Im Zweifel für den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Haftstrafe gefordert, die allerdings in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn sie unter zwei Jahren liegt. Sollte der HIV-Arzt verurteilt werden, dürfte er in dieser Zeit keine weitere Straftaten begehen, sonst muss er ins Gefängnis. Derzeit sind weitere Strafanzeigen aus diesem Jahr bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

Hinzu kommt, dass man bei Haftstrafen über drei Monaten als vorbestraft gilt. Vermutlich dürfte der HIV-Arzt dann im Fall einer Verurteilung nicht weiter als Arzt praktizieren.

Nun hängt es davon ab, wie es das erweiterte Schöffengericht sieht. Richter Rüdiger Kleingünther, eine weitere Berufsrichterin und zwei männliche Laienrichter entscheiden darüber, ob sie die Aussagen der vermeintlichen Opfer als beweiskräftig genug ansehen, um den Angeklagten zu verurteilen. Oder ob es am Ende heißt: In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten.

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