Prozess gegen HIV-Arzt: Angeklagter habe Zeugen „in die Schlampenecke drücken“ wollen
Im Prozess gegen einen Berliner HIV-Arzt wegen mutmaßlichem sexuellen Missbrauch sagte am siebten Verhandlungstag (27.05.) ein Zeuge aus, dass es angeblich zu sexuellen Handlungen zwischen ihm und dem Arzt gekommen sei. Er erklärte dabei auch dem Gericht, warum er sich nicht der von ihm als unangenehm empfundenen Situation entzogen habe. Sascha Suden berichtet für SIEGESSÄULE vom Prozess
„Fisten, Fisten, Fisten“, so tönte Verteidiger Johannes Eisenberg durch den Gerichtssaal, nachdem bereits Richter Rüdiger Kleingünther mit seiner Faust den Zuhörer*innen demonstrierte, was unter Fisting zu verstehen sei. Der 7. Prozesstag im Gerichtssaal 501 gegen den anklagten HIV-Arzt, den fünf Patient*innen wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt haben, wurde zu einer Lehrstunde über diverse Facetten schwulen Lebens. Grund war eine sprachliche Ungenauigkeit des vierten mutmaßlichen Opfers Lars (Name von der Redaktion geändert), der in der Vernehmung sowohl bei der Polizei als auch bei der Ärztekammer davon gesprochen hatte, dass der Arzt seine Hand eingeführt und ihn gefistet habe. „Ein oder zwei Finger ist ein Unterschied zu einer Faust,“ so der Richter. Um daraufhin wissend festzustellen, dass unter Fisting das Einführen der ganzen Faust zu verstehen sei. „Ja“, bestätigte der Zeuge. Er erklärte, dass er sich mit der sexuellen Praktik des Fistens nicht auskenne und deswegen eine falsche Formulierung gewählt habe.
Das war allerdings die einzige Ungenauigkeit des Zeugen Lars. Ansonsten erinnerte er sich sehr konkret an den mutmaßlichen Behandlungsablauf im Mai 2013. In einem waren sich Zeuge und Angeklagter tatsächlich einig: dass Lars in der Praxis mastubiert habe. Zwar kann sich der Arzt wieder nicht an den Patienten, aber diesmal wenigstens an den Vorfall erinnern bzw. dem „provozierendem Verhalten des Zeugen“, wie es der Verteidiger Eisenberg darstellte. Und dass der Angeklagte daraufhin den Zeugen aus der Praxis geschmissen habe.
Zeuge wollte in keine Opferrolle geraten
Der Zeuge widersprach dieser Aussage. Der angeklagte Arzt habe während der Behandlung einen Finger in seinen Anus eingeführt. Dabei habe er zu dem Zeugen gesagt, dass er schön sauber sei. Außerdem habe er ihn gefragt, ob er sich jeden Tag spüle. Der Zeuge gab an, von dem Vorgehen des Arztes überrascht gewesen zu sein. Die Situation sei seiner Aussage zufolge sexuell aufgeladen gewesen und er habe den Eindruck gehabt, der Arzt habe ihn „in die Schlampenecke drücken“ wollen. Denn für ihn impliziere die Äußerung über das Spülen, dass er „allzeit bereit sei, um jederzeit gefickt oder aber vom Arzt gefistet zu werden“.
Trotzdem habe er die „Behandlung“ weiter über sich ergehen lassen. Nachdem der Arzt die Erektion des Patienten durch die Prostatastimulierung bemerkt habe, soll der Angeklagte seine Eichel gestreichelt und seinen Penis gelobt haben. Die Irritation des Zeugen nahm daraufhin zu. Um nicht in eine Opferrolle zu geraten, habe er sich dann dazu entschlossen, die Situation umzudefinieren: Von einer ärztlichen Behandlung in einen sexuellen Kontext, um dadurch „die Handlungsvollmacht zurückzubekommen“.
Aufgrund des angeblich zugewandten Verhaltens des Arztes habe der Zeuge den Angeklagten angewiesen, ihn weiter anal und am Penis zu stimulieren. Er habe sich darauf konzentriert, möglichst schnell zur Ejakulation zu kommen. Der Zeuge gab an, es sei für ihn unangenehm gewesen, dass ihn der Arzt dabei am Bauch und Oberschenkel gestreichelt habe. Denn dies sei „ein Level von Intimität statt mechanischem Sex“ gewesen. Die Ejakulation habe er als nicht besonders vergnüglich empfunden. Den Versuch einer Umarmung bei der Verabschiedung habe der Zeuge mit dem Hinweis verweigert: „Nein, ab jetzt machen wir wieder ein ganz normales Arzt-Patienten-Verhältnis“. Kurz habe er überlegt, sich sogar zu bedanken, wie er es üblicherweise nach dem Sex mache, wenn nur er selbst gekommen sei. Doch das habe er dann unterlassen.
„Ich fand wichtig, dass man schwule Ärzte hat, die nicht stigmatisierend sind“
Der Zeuge habe vor diesem Vorfall Kontakt zu einer der Nebenkläger*innen des Prozesses gehabt. Die trans Zeugin G. erzählte ihm bereits neun Monate vor seinem mutmaßlichen Übergriff, dass sie bei dem angeklagten Arzt auch Missbrauchserfahrungen gemacht und deshalb später Anzeige erstattet hatte. Doch Lars habe ihr nicht geglaubt: „Ich fand das schwer nachvollziehbar. Ich kannte den Arzt und war zufrieden mit seiner Behandlung. Ich fand wichtig, dass man schwule Ärzte hat, die nicht stigmatisierend sind“. Verteidiger Eisenberg fragte daraufhin nach: „Woher wissen sie, dass der Angeklagte homosexuell ist“. „Bei einem schwulen Szenearzt kann man davon ausgehen, dass er schwul ist“, war die Antwort des Zeugen. Außerdem habe er ihn bei schwulen Partys im Kitkat oder dem Berghain gesehen. Allerdings räumte er auf Nachfrage ein, dass er nur spekulieren könne, ob der Arzt schwul sei.
Mutiger und wichtiger Schritt
Das der Zeuge Lars sich entschlossen hatte, bei seiner Aussage die Öffentlichkeit zuzulassen, war nicht nur ein mutiger, sondern auch wichtiger Schritt. Aufgrund der Eloquenz und Sprachgewandtheit des Zeugen konnte die Öffentlichkeit bestimmte Fragen, die durch den Prozess entstanden sind, besser nachvollziehen. Zum Beispiel, warum man nicht einfach aufsteht und geht, wenn einem die Behandlung missfällt oder man sogar einen Übergriff vermutet. Lars gab zwar an erkannt zu haben, dass es sich bei der Behandlung um eine „sexualisierte Situation" ohne seine Zustimmung gehandelt habe. Aber in der vermeintlichen Situation nein zu sagen, hätte auch bedeutet, zugeben zu müssen, dass es sich um einen sexuellen Missbrauch handele.
„Es gibt nicht den richtigen Moment, wo man aufstehen und gehen kann.“
Dabei redete der Zeuge deutlich, klar und selbstbewusst. Auf die Frage eines Schöffen, warum er nicht einfach gegangen sei, erklärte er: „Ich verstehe ihre Frage total. Aber in der Situation funktioniert es dann nicht. Es gibt nicht den richtigen Moment, wo man aufstehen und gehen kann.“ Schließlich sei der Arzt in einer Machtposition. „Was würde passieren, wenn man Stopp sagt? Das geht doch nicht so einen Vorwurf zu erheben gegenüber einem Arzt“. Außerdem nahm er an, dass der Arzt dann sicher gesagt hätte, dass die Untersuchung medizinisch notwendig gewesen sei. Nach dem vermeintlichen Vorfall fertigte er – wie Zeuge Martin - ein Gedächtnisprotokoll an. Denn ihm sei klar gewesen, dass ein Übergriff stattgefunden habe und ebenso das dies kein Einzelfall sei und er dagegen vorgehen werde. er habe es krass gefunden wie systematisch der Angeklagte das mache und das er damit durchkäme.
Der Zeuge sagte, ihm sei klar gewesen, dass er nicht allein Anzeige erstatten könne, denn es sei ein „schwieriges, belastendes Verfahren“. Deshalb habe er weitere mutmaßliche Opfer gesucht und schließlich passiere nun genau dass, was er erwartet habe: Dass die Verteidigung eine Verschwörung konstruiere. Auch habe er über keine finanziellen Ressourcen verfügt. Eine Dragqueen sei wegen der Behauptung, von dem Angeklagten sexuell missbraucht worden zu sein, verklagt worden und hätte dadurch angeblich erhebliche Kosten gehabt. Er habe sich gefragt: „Wem darf ich das überhaupt erzählen, ohne mich zu belasten wegen übler Nachrede?“ Man stehe einem Arzt gegenüber, der „sehr selbstbewusst ist, sehr viel Energie hat und rabiat für seine Sache mit sehr teuren Anwälten eintritt.“
Elf weitere Verhandlungstage angesetzt
Wie belastend die Ermittlungen und der Prozess sind, wird an der Zeugin G., die nun ebenfalls als Nebenklägerin auftritt und ein vermeintliches Opfer ist, deutlich. Sie sei zwar verhandlungsfähig, aber es „bestehe die Gefahr einer psychischen Destabilisierung“ . Dies will auch die Verteidigung nicht und deshalb wurde auf die Zeugin verzichtet - allerdings nicht ohne noch einmal nachzutreten und zu behaupten, dass sie sowieso lüge und ihre Aussage vor der Ärztekammer im Prozess nicht verlesen werden solle. Genau wegen dieser permanenten Beleidigungen und Demütigungen ist den fünf mutmaßlichen Opfern hochanzurechnen, den Schritt gewagt und Anzeige erstattet zu haben. So kann vor Gericht geklärt werden, ob die jahrzehntelangen wabernden Gerüchte, dass der Angeklagte seine Position als Szene-Arzt ausnutze und Patienten missbrauche, stimmen. Diese Aufklärung wird gewissenhaft betrieben und so hat der Richter noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird vorausssichtlich am 23. September erwartet.
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