Bericht vom zweiten Prozesstag

Prozess gegen HIV-Arzt: Angeklagter soll gesagt haben „Was wir jetzt machen, ist verboten“

27. Apr. 2021 Sascha Suden
Bild: canva

Ein bekannter Berliner HIV-Arzt muss sich vor Gericht verantworten, weil ihn fünf Patient*innen angezeigt haben. Sie werfen ihm vor, er habe sie während der Behandlung missbraucht. Am zweiten Prozesstag sprach zum ersten Mal ein Zeuge detailiert über eine mutmassliche Missbrauchssituation. Sascha Suden berichtet für SIEGESSÄULE von dem Prozess

„Was wir jetzt machen, ist verboten“, soll der angeklagte HIV-Arzt gesagt haben, während er laut der Darstellung des Patienten bzw. Zeugen dessen erigierten Penis in der Hand hielt. Dies sagte der Zeuge und Nebenkläger Martin (Name von der Redaktion geändert) am 2. Prozesstag vor Gericht aus, als er die Umstände des mutmaßlichen Missbrauchs durch den angeklagten Arzt schilderte. Demnach wäre es sehr unwahrscheinlich, dass es Missverständnisse zwischen Arzt und Patienten gab oder der Vorfall unterschiedlich wahrgenommen wurde. 

Der Vorwurf von fünf ehemaligen Patient*innen, die den Arzt angezeigt haben, lautet: Er habe sie während der Behandlung in seiner Praxis missbraucht. Deshalb sitzt er nach fast 8 Jahren seit der ersten Anzeige 2012 auf der Anklagebank im Amtsgericht Tiergarten. Während der Zeuge Martin die Situation detailliert schildert, sagt der Arzt aus, dass er sich daran nicht mehr erinnern könne. Und nicht nur er, das gesamte Praxisteam könne sich an Martin nicht mehr erinnern. Laut der Aussage des Zeugen sei er aber mindestens sechs Mal in der Praxis zu einer Feigwarzenbehandlung gewesen, die vereist werden sollte. Von den fünf mutmaßlichen Opfern kann sich der Arzt nur an einen Zeugen erinnern, „weil er schon lange Patient war“. Lange bedeutet in diesem Zusammenhang 10 Jahre.

„Keinen Rückgang der Patienten“ durch das Verfahren und die Berichterstattung

Während der bekannte HIV-Arzt am ersten Prozesstag noch still in seinem Stuhl sass, gibt er am zweiten Prozesstag detailierte Auskünfte zu seiner Person und Praxis, als ihn der Richter danach befragt. So habe es durch das Verfahren und die Berichterstattung „keinen Rückgang der Patienten“ gegeben. „Sie kommen trotzdem weiter zu uns.“ 

„Ich würde mich unbescheiden als HIV-Spezialist bezeichnen“, meint er. „Wir sind die Lehrpraxis der Charité“ und „Ich lese auch an der Charité“, erklärt er. Als seine medizinischen Ausführungen zu lange dauern, ermahnt ihn der Richter: „Eine medizinische Vorlesung brauchen wir nicht“. Sein Anwalt Eisenberg versucht ihn hin und wieder zu stoppen und der Arzt entschuldigt sich dann für seine langen Erklärungen. Er wolle die Umgangsformen in der Praxis erläutern. Zum Beispiel, dass man sich dort zur Begrüßung auch mal mit einem Küsschen oder Umarmungen begrüßt und sofort duzt. Er habe aber Grenzen beim Umgang mit seinen Patient*innen: „Es kam vor, dass jemand der eine Erektion kriegt, mir seinen Penis ins Gesicht hält. Da ist meine Grenze erreicht“. Doch „Umarmungen von Patienten lasse ich mir gefallen, weil ich es nicht bedrohlich finde“.

Auch der Zeuge Martin empfand die Praxis laut eigener Aussage bei seinem ersten Besuch als angenehm. Er ist mittlerweile 45 Jahre alt, promoviert und wissenschaftlicher Mitarbeiter, trägt Brille, einen Bart und ein kariertes Hemd. Er gehe seit Jahren regelmäßig zum Arzt und lasse sich auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen. Deshalb kenne er die Behandlungen und die Vorgänge und wisse aus Erfahrung, was zur Behandlung gehört und was nicht. 

Zeuge vertraute dem Arzt

Der Zeuge spricht leise, so dass er oft aufgefordert wird, lauter zu sprechen. Er spricht aber klar, sachlich und konzentriert - auch über vermeintlich unangenehme Dinge wie seine Krankheiten oder seine sexuellen Empfindungen. Sein Halt ist eine Wasserflasche, die er häufig nutzt, wenn seine Stimme dünner wird. Er ist nicht aggressiv oder wütend, sondern versucht jede Frage so gut wie möglich zu beantworten, was neun Jahre nach dem mutmaßlichen Missbrauch nicht ganz einfach ist. „Würde ich von ausgehen“, „das weiß ich nicht mehr“, „das ist möglich“, „das ist nicht ausgeschlossen“, „konkret erinnere ich mich nicht“ sind häufige Formulierungen von ihm. Aber bei den Vorgängen an die er sich erinnert, bleibt er präzise und genau.

„Ich fand die Praxis, unkonventionell, erfrischend und angenehm.“ Er fühlte sich aufgehoben und wohl. Nur bei der Abschlussuntersuchung im September 2012 kamen ihm einige Dinge merkwürdig vor. Der Arzt „kam auf mich zu, legte seine Hand auf meine Wange, das war schon anders“. Dann habe er den Zeugen aufgefordert, sich ganz zu entkleiden. Der Arzt soll ihm anschließend den Finger eingeführt haben. „Ich habe mich gewundert, wie lange das dauert und was er macht. Warum tastet er die Prostata, obwohl es um Feigwarzen ging, die vorne waren“. Er habe das als ungewöhnlich empfunden, aber er vertraute dem Arzt. 

„Anschließend nahm er meinen Penis in die Hand und erzählte, er müsse noch einen Abstrich machen, von dem vorher nicht die Rede war.“ Danach soll er den Penis in die Hand genommen und ihn masturbiert haben. „Ich war irgendwie erregt und hatte eine Erektion“, sagt der Zeuge. Dann habe der Arzt den besagten Satz gesagt: Was wir jetzt machen ist verboten.“ Martin habe sich jedoch nicht gewehrt.

Selbst als die Türklinke von außen gedrückt worden wäre, habe der Arzt nicht von dem Penis des Zeugen abgelassen, denn die Tür sei abgeschlossen gewesen. „Ich dachte, das macht er nicht zum ersten Mal, eine Untersuchung sexuell zu nutzen“, sagt der Zeuge. „Denn er hat sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.“ Er habe weder zugestimmt noch widersprochen, er sei aber verwirrt gewesen. Erst als der Arzt versucht habe, ihn zu küssen, habe er die Situation abgebrochen. 

Staatsanwältin weist Verteidiger in seine Schranken

Die Stimmung im Saal ist am zweiten Prozesstag deutlich ruhiger und nicht so aufgeheizt. Dazu trägt auch die neue Staatsanwältin bei. Sie weist Verteidiger Eisenberg in seine Schranken, der am Ende sogar von seinem Partner Prof. König angefahren wird. „Was soll das denn? Ach Quatsch halt den Mund“, wird König laut als Eisenberg wieder dazwischenredet. 

„Ich habe mich bemüht, dass ich es nicht als Situation empfand, in der ich missbraucht wurde."

Am Ende wird das Gedächtnisprotokoll verlesen, das der Zeuge M. im Anschluss an die Behandlung sofort angefertigt hatte. „Ein bisschen geil fand ich es auch. Um es nicht zu verharmlosen, ich habe mich nicht gleichberechtigt gefühlt.“ Wie viele Opfer relativiert der Zeuge den Vorgang. „Ich habe mich bemüht, dass ich es nicht als Situation empfand, in der ich missbraucht wurde. Es ist mir schwergefallen, dass als Übergriff zu sehen, sondern zwei erwachsene Männern handeln aus, was geht und was nicht.“ Erst sein Psychoanalytiker meinte zu ihm, dass der Vorfall „skandalös“ sei. 

Daraufhin wandte er sich an die Patientenbeauftragte der Stadt Berlin. Doch die junge Frau, mit der er dort Kontakt hatte, soll es als unangenehm empfunden haben mit ihm über Homosexualität zu sprechen. Danach resignierte er. Ein Jahr später , nachdem er einen weiteren Zeugen traf, ging er allerdings zur Ärztekammer und zur Polizei.

Auf die Nachfrage der Staatsanwältin, ob er abseits des mumasslichen Missbrauchs durch den Arzt jemals sexuell missbraucht wurde, verneint dies der Zeuge: „Ich wurde noch nie sexuell missbraucht. Es hat keine Retraumatisierung stattgefunden“. Am nächsten Prozesstag wird die Verteidigung den Zeugen befragen. Hoffentlich wird es eine ebenso sachliche Befragung wie die an diesem Montag von seiten des Gerichts.

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