Prozess gegen HIV-Arzt: Respektloses Verhalten der Verteidigung
Ein bekannter Berliner HIV-Arzt muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Patienten während der Behandlung missbraucht zu haben. Sascha Suden war beim Verhandlungsbeginn am Montag vor Ort und berichtet für SIEGESSÄULE
„Damals war er ein Zeuge, deshalb nenne ich ihn Zeuge“, antwortete der Verteidiger Johannes Eisenberg ungehalten, nachdem die Rechtsanwältin der Nebenklägerin ihn wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass „der Zeuge eine Zeugin sei“. Die Zeugin war zwar zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch offiziell mit einem anderen Geschlechtseintrag gemeldet, hat aber seit 2015 ihren Personenstand zu weiblich geändert. Die Verteidigung blieb aber dabei, das Pronomen „er“ zu verwenden. In diesem aufgeheiztem Klima begann der Prozess gegen einen bekannten Berliner HIV-Schwerpunktarzt am vergangenen Montag im Amtsgericht Tiergarten.
Ungleiche Kräfteverhältnisse vor Gericht?
Pünktlich um 9:15 Uhr begann der Prozess vor dem Berliner Schöffengericht. Zwei Berufs- und zwei Laienrichter, sogenannte Schöffen, sollen feststellen, ob der Arzt in seiner Praxis fünf Patient*innen missbraucht hat. Es war ein merkwürdiges Bild, aber zeigte die Kräfteverhältnisse, die in diesem Prozess eine Rolle spielen werden. Links an kleinen Tischen saßen die drei Rechtsanwältinnen der Nebenkläger*innen, rechts der Angeklagte mit drei Verteidigern (Prof. Dr. Stefan König, Johannes Eisenberg, Gilda Schönberg) an großen Tischen, später setzte sich noch der Gutachter dazu.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, dass er in fünf Fällen an seinen Patient*innen sexuelle Handlungen im Rahmen von Untersuchungen vorgenommen haben soll, „um sich daran sexuell zu erregen“. In drei Fällen haben er „den Penis des Geschädigten“ genommen und „onanierende Bewegungen“ gemacht, „so dass der Geschädigte schließlich zu einer Ejakulation kam“. In der Anklageschrift ist auch die Rede davon, dass die Patient*innen sich für die Behandlung nackt ausziehen und die Beine spreizen sollten, danach sei ein Finger in den After eingeführt worden und in manchen Fällen sei es zu einer Ejakulation des Opfers gekommen. Der Arzt habe sich „dadurch sexuell erregen“ wollen.
Verteidigung bestreitet die Vorwürfe
Der Beschuldigte wollte sich zu den Anklagevorwürfen nicht äußern, aber einer seiner Verteidiger, Stefan König, verlas ein „Opening Statement“, in der er die Vorwürfe als „sämtlich unwahr“ bezeichnete. So eine Erklärung ist zwar ungewöhnlich bei einem Amtsgericht, aber möglich. Und Richter Rüdiger Kleingünther genehmigte es. So wie er alle Anträge der Verteidigung zuließ und alle Anträge der Nebenkläger*innen abwies. Die Anwältinnen wollten auf die 39-minütige Erklärung des Verteidigers antworten, doch obwohl der Richter es hätte zulassen können, lehnte er dies ab.
Verteidiger Stefan König betonte dann, wie innovativ der angeklagte Arzt in 1994 bei der Gründung der Praxis gewesen sei, die er bis heute gemeinsam mit seinem Bruder betreibt. Die Praxis habe sich im „Zentrum des Berliner Schwulenkiezes“ etabliert und sei schnell zu einer Anlaufstelle für „sogenannte MSMs, also Männer, die Sex mit Männern haben“ geworden. In „27 Jahren ihres Bestehens zählt sie über 50.000 Patienten“, sagte König aus, davon siebzig Prozent Männer. Man solle doch diese 50.000 Patienten in Relation zu den fünf Fällen der Nebenkläger*innen setzen.
Verteidiger vermutet „Komplott“ gegen den Arzt
Unerwähnt lies die Verteidigung dabei, dass buzzfeed news und das Vice-Magazine an die 100 Fälle recherchiert haben, in denen, laut der Recherche der Medien, ebenfalls ein Missbrauch durch den Arzt stattgefunden haben soll. Zu der Berichterstattung von buzzfeed und Vice äußerte sich Stefan König nur dahingehend, dass „es bereits zu Vorverurteilungen in den Medien gekommen“ sei. Unter anderem hatte auch eine amerikanische Website auf englisch, unter Nennung des vollen Namens des Angeklagten, über den Fall berichtet. Der Verteidiger räumte ein, „dass Gerüchte in der Stadt kursierten, dass der Angeklagte an Patienten sexuelle Handlungen vornimmt. Sie hatten aber keinen realen Hintergrund. Und nachdem die Gerüchte einmal in die Welt gesetzt wurden, sehen sie das Ergebnis, dass wir heute hier sind.“ Die sexuellen Handlungen, die in der Anklageschrift beschrieben werden, hätten die Zeug*innen „fantasiert.“ Alle Untersuchungen seien „medizinisch indiziert“ gewesen.
Vier Nebenkläger und eine Nebenklägerin treten in dem Prozess auf. Die gegen den Arzt erfolgten Anzeigen stellte die Verteidigung als ein Komplott der Nebenklägerin dar, an dem auch ein ehemaliger Mitarbeiter des Mediziners beteiligt sei. Als Beweis verwies König auf eine anonymes Inserat, das in der SIEGESSÄULE im Jahr 2018 erschienen war. Darin waren weitere mutmaßliche Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Mediziner gesucht worden. Eine der anwesenden Rechtsanwältinnen erwiderte darauf, dass „die Nebenkläger seit sieben Jahren dem Vorwurf ausgesetzt sind, ein Komplott zu bilden“. Mit dem Inserat habe die Nebenklägerin lediglich eruieren wollen, ob es noch mehr mutmaßliche Opfer gibt.
Den ersten Vorfall, der in der Anklageschrift aufgeführt ist, soll es 2011 gegeben haben, weitere dann bis 2013. Bereits 2016 war die Anklage erhoben worden, die totale Verjährung hätte nächstes Jahr, also 2022, eingesetzt. Warum es solange gedauert hat, bis der Fall nun vor Gericht verhandelt wird, bleibt unklar. Ein Grund ist sicherlich die Corona-Pandemie, denn der Termin für den Prozessauftakt wurde sei letztem April immer wieder verschoben. In den vergangenen zehn Jahren soll die Verteidigung zweimal auf die Nebenkläger*innen zugegangen sein, damit unter Zahlung von 10.000 Euro das Verfahren ohne Anerkennen einer Schuld eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft wäre bereit gewesen, den Deal mitzutragen, auch zwei der Geschädigten wären auf das Angebot eingegangen – aber da die anderen drei nicht dazu bereit waren, und eine solche Vereinbarung entweder alle oder keiner der Nebenkläger*innen treffen können, kam es nun doch zum Prozess.
Glaubwürdigkeit von Nebenkläger*innen angezweifelt
Die Stimmung blieb am ersten Prozesstag aufgeladen. Eine Rechtsanwältin beklagte, ihr Mandant werde „mit wenig Respekt von der Justiz behandelt“, und dass „sexueller Missbrauch an Schwulen von der Justiz nicht ernstgenommen wird“. Daraufhin zeigte sich Richter Kleingünther verärgert: Es sei „eine Frechheit, dass Straftaten gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen nicht ernstgenommen werden“. Diese Beteuerung stand aber konträr zu dem Verhalten des Richters: Er ließ Verteidiger Eisenberg permanent laut dazwischen reden. Er ließ zu, dass der Verteidiger sich, mit zur Schau gestelltem Desinteresse, in seinem Stuhl fläzte wie einst Klaus Löwitsch gegenüber Alice Schwarzer und die Nebenklägerin misgenderte.
Der Prozess führte gleich zu Beginn vor Augen – ohne dass bisher ein Zeuge oder Zeugin gehört wurden – warum so wenig Missbrauchsfälle in der queeren Welt angezeigt werden. Der Richter folgte den Anträgen der Verteidigung. Er bezweifelte, dass ein vorgelegtes Attest der Nebenklägerin richtig sei, obwohl es von einem anderen Mediziner, der in Berlin zu trans* Medizin arbeitet, ausgestellt wurde. Der Betreffende sei aber ein ehemaliger Mitarbeiter des angeklagten Arztes und deshalb nicht glaubwürdig. Richter Kleingünther wolle stattdessen „einen psychiatrischen Gutachters meines Vertrauens“ beauftragen, um festzustellen, ob die Nebenklägerin überhaupt verhandlungsfähig sei. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde außerdem die Glaubwürdigkeit von drei der der fünf Nebenkläger*innen angezweifelt. Die Glaubwürdigkeit eines Nebenklägers stellte der Richter allein deshalb infrage, weil dieser in psychiatrischer Behandlung ist. Bei einem anderen Nebenkläger hieß es, er würde Drogen nehmen, deshalb sei seine Wahrnehmung getrübt. Auch die Staatsanwältin äußerte die Meinung, bei dem Nebenkläger seien durch den Drogenkonsum Erinnerungslücken anzunehmen – dessen ungeachtet, dass sich Erinnerungslücken bei bis zu zehn Jahre zurückliegenden Ereignissen so und so ergeben können.
Die Anwältinnen zeigten sich darüber erbost. „Ich wundere mich, dass die Staatsanwaltschaft nachgibt, weil er Partydrogen genommen hat“, sagte eine von ihnen. „Dann wären die Hälfte der Zeugen bei den Prozessen in Berlin unglaubwürdig“. Eine andere sagte, sie hoffe auf Einsicht und auf die Fähigkeit des Richters, die Aussagen ihres Mandanten angemessen zu beurteilen. „Das Gericht hat genug Sachkunde, um die Aussagen der Zeugen zu bewerten“. Diese Sachkunde schien das Gericht jedoch selbst infrage zu stellen.
Thema erfordert viel Sensibilität
Als letztes ließ Richter Kleingünther einen vereidigten Sachverständigen zu, Professor Günter Köhnken, der die Glaubwürdigkeit der Zeug*innen beurteilen soll, und räumte ihm auch ein Fragerecht ein. Köhnken verhalf schon Jörg Kachelmann zu einem Freispruch. Jeder Prozessbeteiligter kann solch einen Gutachter einberufen. Allerdings nur, wenn er das nötige Geld dafür hat. So können die Nebenkläger*innen es sich nicht leisten, einen Gegengutachter zu bestellen. Außerdem wäre es vermutlich schwer, gegen die renommierte Expertise eines Professor Köhnken vor Gericht zu bestehen.
Zum Prozessauftakt waren nur sechs Zuschauer*innen zugelassen, die alle zu dem beschuldigten Arzt gehörten, unter anderem sein Bruder. Weitere neun Verhandlungstage sind angesetzt – ungewöhnlich viel. Der Auftakt verhieß jedoch bereits nichts Gutes, was Stimmung, Respekt und Wertschätzung angeht. Es wird in Richter Kleingünthers Verantwortung liegen, mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sensibel umzugehen. Beim Thema Missbrauch, das haben Erfahrungen aus vergangenen, anderen Prozessen gezeigt, kann es zu einer Retraumatisierung der Opfer kommen, wenn diese vor Gericht aussagen müssen. Bleibt zu hoffen, dass der Richter sich dieser Verantwortung bewusst ist.
Folge uns auf Instagram
#Missbrauch#Medizin#HIV#Berlin#Gericht#Arzt#Prozess