Anspruch endet am 22. Juli

Paragraf 175: „Entschädigung kam viel zu spät“

17. Feb. 2022 Philip Eicker
Bild: Ralf König

2017 wurde im Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des „Schwulenparagrafen“ 175 erlassen. Nur noch bis zum 22. Juli dieses Jahres kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. (Update 24.06. Die Ampelkoalition hat eine Fristverlängerung bis zum 21. Juli 2027 beschlossen.) Trotz der zahlreichen Menschen, die darauf Anspruch haben, ist die Resonanz bisher verschwindend gering

Der Sommer 2017 war durchaus ein triumphaler Moment der deutschen Homo-Bewegung: Kurz nach der „Ehe für alle“ beschloss der Bundestag die Rehabilitierung aller Männer, die nach 1945 aufgrund des „Schwulenparagrafen“ 175 verurteilt worden waren. Auch eine Entschädigung wurde ihnen zugesprochen, wenngleich der geringe Geldbetrag eher symbolische Wirkung hat und kaum einen angemessenen Schadensersatz für erlittenes Unrecht darstellt.

Doch so bedeutend der Beschluss zur Rehabilitierung der nach Paragraf 175 verurteilten homosexuellen Männer war, der Alltag danach fiel ernüchternd aus: Vier Jahre später haben erst rund 300 Personen Entschädigung dafür beantragt, dass sie „wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen“ ins Gefängnis mussten. In etwa drei Viertel der Fälle wurde der Antrag angenommen. „Das ist keine schlechte Quote“, sagt Georg Härpfer. „Nur wenige Anträge werden abgelehnt. Aber die Zahl der Antragsteller ist unheimlich gering – gemessen an den vielen Verfahren, die wegen Paragraf 175 geführt wurden!“

Der 72-Jährige hat über Jahrzehnte für die Entschädigung gekämpft, als SPD-Mitglied, als Vorstand der Schwulenberatung Berlin und nicht zuletzt mit BISS: In der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren hat er von 2015 bis 2019 den Facharbeitskreis zur Rehabilitierung geleitet. Deshalb kann Georg auch heute noch die schaurigen Zahlen herunterbeten: zwischen 50.000 und 60.000 Verurteilungen in der Bundesrepublik, rund 4.000 in der DDR, die den Paragrafen 175 sofort nach ihrer Gründung abgemildert und 1968 ganz abgeschafft hat. In der Bundesrepublik dagegen wurde er 1969 und 1973 nur schrittweise entschärft und erst im wiedervereinigten Deutschland 1994 endgültig aufgehoben.

Antragsfrist sollte verlängert werden

„Angesichts dieser Zahlen hatten wir uns auf 5.000 Anträge eingestellt“, berichtet Georg, der als Aktivist an den Beratungen zum Rehabilitierungsgesetz beteiligt war. „Wir mussten dem Bundesjustizministerium ja eine Einschätzung geben, damit es Geld dafür bereitstellen konnte.“ Rund 30 Millionen Euro sind im Haushalt dafür reserviert – ausgezahlt wurden bis Ende August 2021 knapp 860.000 Euro.

Auch als das Ministerium 2019 eine neue Richtlinie herausgab, nach der das zuständige Bundesamt für Justiz großzügiger entschädigen durfte, meldeten sich gerade einmal 100 weitere Personen. Dabei werden seither auch jene entschädigt, die nicht ins Gefängnis mussten, aber trotzdem zu leiden hatten – weil sie in Untersuchungshaft saßen oder weil ihnen wegen der Ermittlungen der Job gekündigt wurde.

Trotz der nachträglichen Anpassungen macht sich Georg keine Illusionen: „Wer bis jetzt nicht gekommen ist, wird auch bis Juli nicht mehr kommen.“ Am 22. Juli läuft die offizielle Frist aus – ein typisches Element von Bürokratie und Rechtsstaat. „Trotzdem wäre es wünschenswert, dass die Antragsfrist verlängert wird“, sagt Georg. „Das ist mehr symbolisch, weil sich vermutlich nicht mehr viele melden werden – aber selbst wenn es nur noch zwei sein sollten, wäre das nur gerecht!“

BISS jedenfalls berät auch weiterhin alle Interessenten kostenlos und unterstützt sie bei der Antragstellung. Das Netzwerk betreibt seit 2017 eine Telefonberatung. „Wir wollten verhindern, dass die Leute auf ihre Reha verzichten – oder dass ihre Entschädigung für das Anwaltshonorar draufgeht“, erläutert Georg. Am Ende hat BISS die meisten der eingegangenen Anträge für die Betroffenen vorformuliert, berichtet Georg. „Die mussten die Betroffenen dann nur noch unterschreiben und wir haben sie dann an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt. Der jüngste Antragsteller war 59, der älteste 94!“

Zu geringe Entschädigungssumme

Angesichts dieser Hilfestellung ist es umso erstaunlicher, dass nur so wenige Schwule die Chance zur Rehabilitierung nutzen. Auch wenn die meisten Betroffenen inzwischen verstorben sind, sollten doch mehr als 300 noch am Leben sein. Schließlich wurden allein 1965 mehr als 3.000 Westdeutsche verurteilt – im Spitzenjahr der Nachkriegsverfolgung. „Viele sind inzwischen so alt, dass sie sich das Verfahren nicht mehr antun wollen“, erklärt Georg. Das haben ihm viele Anspruchsberechtigte sogar persönlich gesagt.

Nach Verabschiedung des Gesetzes ist Georg mit seinen BISS-Verbündeten durch Deutschland getourt, hat über das Verfahren informiert und die Interessierten ermutigt, einen Antrag zu stellen. Auf einer dieser Veranstaltungen sei ein älterer Herr aus dem Publikum aufgestanden und habe erklärt: „Ja, ich bin verurteilt worden, aber ich habe damit abgeschlossen. Ich will nicht noch mal mit denen verhandeln, die mich ins Gefängnis geworfen haben – schon gar nicht für so eine geringe Entschädigung.“

Die Rehabilitierten erhalten 3.000 Euro je aufgehobenes Urteil und 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr in Haft. „Das ist fast frech bei dem, was viele von ihnen erlebt haben“, kritisiert Georg. Er und seine Verbündeten hatten sich weit mehr erhofft, idealerweise eine monatliche Opferrente, ähnlich der, die politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR erhalten. Oder eine Kollektiventschädigung, die zum Beispiel in Seniorenprojekte hätte fließen können. „Dort hätten die 30 Millionen Gutes bewirken können. Aber das ist leider nicht zustande gekommen.“ Sein Fazit: „Ich habe in der SPD 15 Jahre für die Rehabilitierung gearbeitet, aber sie kam einfach zu spät. Wir hätten das viel früher machen müssen – spätestens 1994 bei der Rechtsangleichung nach der Wiedervereinigung.“

Rehabilitierungsratgeber des LSVD

BISS unterstützt Opfer des Paragrafen 175 kostenlos bei der Antragstellung:
0800 175 2017 oder biss@schwuleundalter.de

schwuleundalter.de

Folge uns auf Instagram

#Rehabilitierung#BISS#Paragraf175#Schwulenberatung#Entschädigung#Homosexualität#schwul#LSVD

Update 24. Juni 2022

Der Bundestag beschloss am Freitag, den 24.06., dass die Antragsfrist für die Entschädigung von Männern, die nach 1945 aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt wurden, bis zum 21.07. 2027 verlängert wird.

Das Siegessäule Logo
Das Branchenbuch mit Haltung
Queer. Divers. Überzeugend.