Operationen an inter* Kindern sollen verboten werden
Normangleichende Operationen an den Genitalien von inter*Kindern sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Die Opposition begrüßte den Gesetzesentwurf, es gab aber auch Kritik
Wie am 14. Januar 2020 bekannt wurde, hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum „Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ vorgelegt. Der Entwurf war bereits Ende der vorangegangenen Woche an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden. Die Umsetzung eines solchen Gesetzes war im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden.
Erst im Februar 2019 veröffentlichte die Ruhr-Universität Bochum eine Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass in Deutschland zwischen 2005 und 2016 jährlich um die 2.000 normangleichenden Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt wurden.
Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll in Artikel 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Verbot geschlechtsverändernder operativer Eingriffe an Kindern verankert werden. Eltern können demnach nicht mehr in den operativen Eingriff an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen. Laut dem Entwurf dürfe weder das männliche, weibliche oder intergeschlechtliche Erscheinungsbild eines Kindes verändert werden. Eine Einwilligung der Eltern in medizinische Eingriffe sei nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig. In diesen Fällen bedarf es aber zusätzlich einer Genehmigung durch das Familiengericht.
Mit der Vollendung des 14. Lebensjahr kann das Kind dann unter bestimmten Vorraussetzungen (u. a. die Zustimmung der Eltern und die Genehmigung durch das Familiengericht) in eine Operation einwilligen.
Inter* Kinder sind nicht krank
Die Opposition begrüßte den Gesetzesentwurf. Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen, erklärte: „Endlich legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an Kindern vor. Das fordern wir Grüne bereits seit vielen Jahren. Intergeschlechtliche Kinder sind nicht krank. Die Gesellschaft muss einfach akzeptieren, dass es mehr gibt als Jungen und Mädchen. Trotz der medizinischen Leitlinien sind in den letzten Jahren unverändert viele Säuglinge mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen ohne medizinische Notwendigkeit Genitaloperationen unterzogen worden. Damit wurde das Recht dieser Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt und lebenslanges Leid für viele Menschen verursacht.“
Darüber hinaus forderte er von der Bundesregierung, dass Fonds angelegt und intergeschlechtliche Menschen entschädigt werden, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden."
Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTI* der FDP-Bundestagsfraktion, betonte, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen in den Mittelpunkt gehöre. Deswegen sei auch die starke Rolle der Familiengerichte im Entwurf kritisch zu hinterfragen. „In Sachen Beratung und Aufklärung über Trans- und Intergeschlechtlichkeit springt der Entwurf viel zu kurz. Gute Beratungsangebote brauchen Eltern genauso wie Familienrichter und das medizinische Personal. Nicht jahrzehntealte Vorurteile, sondern der aktuelle Stand der Wissenschaft und die geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen sind entscheidend.“
Fehlende Aufklärung
Inter* Aktivist*innen kämpfen bereits seit vielen Jahren für ihr Recht auf Selbstbestimmung und einen Schutz vor Operationen, mit denen gesellschaftliche Normen in Bezug auf eine binäre Geschlechtszugehörigkeit durchgesetzt werden. In Kritik steht dabei immer wieder die Deutungshoheit der Medizin und die fehlende Aufklärung, z. B. in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
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#Operationen#inter#Gesetzesentwurf
Linke fordert Entschädigungen
Auch die queere Linke kritisiert den Entwurf als unzureichend und fordert Entschädigung und Antidiskriminierungsmaßnahmen. Auch sei es unausgereift, Familiengerichte zur letztentscheidenden Instanz für die Operation Minderjähriger über 14 Jahre zu machen: „Diesen Abteilungen der Amtsgerichte fehlt nicht nur die Kompetenz, sie dürften laut Referentenentwurf auch massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreifen. Andererseits muss verhindert werden, dass Jugendliche, die schon ökonomisch völlig von ihrem Elternhaus abhängig sind, unter Druck gesetzt werden, eine geschlechtsanpassende Operation vornehmen zu lassen, weil es von Dritten gewünscht ist."