Merkel kritisiert Ungarns LGBTIQ*-feindliches Gesetz
Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich heute im Bundestag Fragen zu ihrer Regierungsarbeit. Dabei äußerte sie auch Kritik an dem queerfeindlichen Gesetz, das die ungarische Regierung unter Viktor Orbán am 15. Juni beschlossen hatte
Anfang der Woche hatte die UEFA das Verbot ausgesprochen, die Allianz Arena in München beim EM-Spiel zwischen Deutschland und Ungarn am Mittwoch als Zeichen der Solidarität mit ungarischen LGBTIQ* in Regenbogenfarben erstrahlen zu lassen. Große Teile der Politik und Gesellschaft hatten diese Entscheidung scharf kritisiert und ein deutliches Signal gegen das am 15. Juni von der ungarischen Regierung erlassene Gesetz gefordert, das „Werbung“ für LGBTI* gegenüber Jugendlichen verbietet. In sämtlichen ungarischen Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, dürfen demnach nur noch heterosexuelle Lebensweisen dargestellt werden.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Gesetz am Mittwochnachmittag in einer Befragung im Bundestag kritisiert. „Ich halte dieses Gesetz für falsch, auch mit meinen Vorstellungen von Politik nicht vereinbar“, sagte Merkel. „Wenn man homosexuelle, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt, aber die Aufklärung darüber an anderer Stelle einschränkt, dann hat das auch mit Freiheit von Bildung und Ähnlichem zu tun.“ Merkel wolle diese Kritik aber nicht als Grundsatzkritik an Ungarn verstanden wissen. Sie betonte, dass sie Ungarn freundschaftlich verbunden sei, „aber wenn es politische Differenzen gibt, werden sie benannt." Zur Entscheidung der UEFA, eine Beleuchtung der Allianz Arena in Regenbogenfarben nicht zu erlauben, wollte die Bundeskanzlerin keine Stellung beziehen.
„Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande."
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) fand dagegen heute noch deutlichere Worte in Brüssel: „Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande." Denn es diskriminiere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen fundamentale Werte der Europäischen Union. Sie kündigte Konsequenzen an. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, werde in einem Schreiben an die ungarische Regierung die rechtlichen Bedenken der EU näher ausgeführt. Sollte Ungarn die Bedenken nicht ausräumen können, dürfte die EU-Kommission ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten. Dieses könnte dann mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes enden. Über einen möglichen Prozess wegen Vertragsverletzung, sagte Merkel, müsse die EU-Kommission entscheiden.
Mehr als die Hälfte der 27 EU-Staaten, darunter Deutschland, Italien, Griechenland und Österreich, begrüßen mittlerweile das Vorgehen der Europäische Kommission. Sie unterzeichneten eine von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden initiierte Erklärung, die von der Kommission fordert, das sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen das Gesetz nutzen müsse.
Folge uns auf Instagram
#Gesetz#Merkel#Bundeskanzlerin#EuropäischeKommission#UEFA#Fußball#Ungarn#LGBTIQ*-Feindlichkeit