Politik

Meilenstein? Bundestag beschließt Gesetz gegen „Homo-Heilung“

7. Mai 2020
Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“

Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zu „Therapien“ beschlossen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern. Der Gesetzesentwurf „zum Schutz von Konversionsbehandlungen“ wurde im Bundestag nach einer rund halbstündigen Debatte angenommen – mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP. Linke und Grüne enthielten sich, ebenso wie die AfD mit Ausnahme einer Gegenstimme.

Bis zuletzt stand der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzesentwurf deutlich in der Kritik. Denn der im Gesetz vorgesehene Schutz beschränkt sich weitgehend auf Personen unter 18 Jahren. Für einwilligungsfähige volljährige Personen bleiben diese „Therapien“ weiterhin erlaubt. Unter anderem hatten die Grünen zwei Änderungsanträge eingebracht, über die heute ebenfalls abgestimmt wurde. So schlug die Grünen-Fraktion eine Schutzaltersgrenze von 26 statt 18 Jahren vor. Denn bei Menschen zwischen 18 und 26 sei „vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht.“

Auch wollten die Grünen eine Ausnahmeregelung streichen: der Straftatbestand kann nämlich nicht auf Eltern und Fürsorgeberechtigte angewendet werden, wenn sie durch die Tat ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht „gröblich verletzen“. Laut dem Änderungsantrag der Grünen verletzen Eltern oder Fürsorgeberechtigte jedoch stets ihre Fürsorgepflicht, wenn sie Handlungen vornehmen oder daran teilnehmen, „die dem Kindeswohl widersprechen“. Ulle Schauws, Queersprecherin der Grünen, warb deshalb während der heutigen Debatte dafür, die riesige Chance zu nutzen und „das Gesetz zu vervollständigen“. Doch beide Änderungsanträge erhielten im Bundestag nicht genügend Stimmen.

In der Debatte betonten Linke, Grüne, FDP und auch SPD, dass das Gesetz in der jetzigen Version noch nicht ausgereift sei. Dabei wurden beide kritischen Punkte, die Erhöhung des Schutzalters und die Strafbarkeit von Erziehungsberechtigten, nochmal deutlich angesprochen. Dennoch nannte Hilde Mattheis von der SPD den heutigen Beschluss einen „großen Meilenstein“ – denn Deutschland sei nach Malta der zweite Staat in Europa, der überhaupt einen gesetzlichen Schutz vor „Konversionsbehandlungen“ einführe. Sie versprach, dass das Gesetz später noch nachgeschärft werde. Auch Karl Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD, betonte, dass die Verabschiedung des Gesetzes ein wichtiger „epochaler Schritt“ sei.

Dass der Bundestag für den Gesetzesentwurf stimmen würde, galt schon vor der heutigen Debatte als gesichert: Union und SPD hatten sich hier geeinigt. Und auch Jens Brandenburg, queerpolitischer Sprecher der FDP, gab im Vorfeld in einem Statement bekannt: „Wir Freie Demokraten werden dem Verbot von Konversionsverfahren zustimmen. Der Gesetzentwurf geht uns an vielen Stellen nicht weit genug. Aber er ist deutlich besser als der Status Quo.“

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