Gesetzesentwurf

Konversionstherapien für Volljährige bleiben erlaubt

22. Apr. 2020 as
Bild: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktioin/Stefan Kaminski
Ulle Schauws, Grünen-Sprecherin für Queerpolitik

Die Ergebnisse der Beratungen im Gesundheitssauschuss zum Verbot von Konversionstherapien sind ernüchternd. Denn noch immer sollen diese „Therapien“ für Volljährige erlaubt sein und Eltern, die ihre Kinder dazu drängen, gehen weiterhin straffrei aus

Um den Schutz vor so genannten Konversionsbehandlungen ging es heute Vormittag im Gesundheitsausschuss. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde abschließend beraten.

Das Gesetz soll vor „Behandlungen“ schützen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung bzw. der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zielen. Der im November letzten Jahres von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf war von verschiedenen Parteien, LGBTI*-Verbänden und Fachleuten kritisiert worden: vor allem dafür, dass der Schutz sich weitgehend auf Personen unter 18 Jahren beschränkt. Für einwilligungsfähige volljährige Personen bleiben diese „Therapien“ weiterhin erlaubt. Auch gehen Eltern und Erziehungsberechtigte straffrei aus, wenn sie ihre Kinder zu diesen „Behandlungen“ drängen – es sei denn, so der Wortlaut im Gesetz, sie würden durch diese Tat ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht „gröblich verletzen“. Zudem durfte, laut dem originalen Gesetzesentwurf, für Konversionstherapien auch weiterhin „nicht-öffentlich“ geworben werden.

Änderungsanträge, die diese drei Schwachstellen des Gesetzesentwurfs betreffen, hatte u.a. die grüne Bundestagsfraktion in den Gesundheitsausschuss eingebracht. Diese wurden jedoch nur in einem Punkt umgesetzt: nicht nur öffentliche, sondern auch nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien ist in Zukunft verboten. Die Beschränkung des Verbotes auf Minderjährige und die Straffreiheit für Eltern bleiben dagegen bestehen.

Nach Abschluss der Beratungen meldete Ulle Schauws, Grünen-Sprecherin für Queerpolitik, deshalb enttäuscht: „Es ist sehr bedauerlich, dass die Koalition die breite Kritik aus der Zivilgesellschaft, seitens des Bundesrates und von anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag heute ignoriert hat. Nicht einmal die Meinung der Expert*innen aus der öffentlichen Anhörung am 11. März 2020 hat sie ernst genommen, was vollkommen unverständlich ist.“ Ernüchtert zeigte sich Ulle Schauws auch vom Abstimmungsverhalten der FDP, die eine Ausweitung des Schutzes vor Konversionsbehandlungen für junge Erwachsene nicht unterstützt habe: „Eine gemeinsame Position aller demokratischen Oppositionsfraktionen wäre in der Sache sehr wünschenswert.“

Jens Brandenburg von der FDP-Bundestagsfraktion, die am 17.04. ebenfalls einen Änderungsantrag eingereicht hatten, entgegnete gegenüber SIEGESSÄULE: „Der Gesetzentwurf stellt die menschenverachtenden Konversionsverfahren zum größten Teil unter Strafe. Wir haben weitere Verbesserungen eingefordert und beim umfassenden Werbeverbot auch durchgesetzt. Es wäre absurd, einem überfälligen Verbot von Konversionstherapien nicht zuzustimmen.“

Schutzalter zumindest 26 Jahre?

In ihren Änderungsanträgen hatten die Grünen als Kompromiss vorgeschlagen, das Schutzalter zumindest auf 26 Jahre anzuheben. Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren sei „ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben“, „gerade auch, was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht.“ Auch suggeriere die Straffreistellung für Fürsorge und Erziehungsberechtigte, dass sie Konversionsbehandlungen durchführen können, ohne dabei ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht zu verletzen. Das konterkariere „das Ziel des Gesetzentwurfes sowie die auch in seiner Begründung zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zweifellos die Schädlichkeit dieser Pseudotherapien belegen, bis zur Gefahr eines Suizids.“

Ulle Schauws forderte ihre Partei und die queere Community auf, jetzt Druck auf die Fraktionen von CDU/CSU und SPD und auf den Bundesgesundheitsminister Spahn auszuüben. Zumindest die „verheerendsten Regelungen im Regierungsentwurf“ könnten in der zweiten Lesung im Plenum nochmal nachgebessert werden, die voraussichtlich im Mai stattfinden wird.

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