Berliner Clubs dürfen wieder öffnen
Clubnächte, auch drinnen: bereits in der Nacht zum 4. September soll dies in Berlin wieder möglich sein. Allerdings gilt die neue Regel nur für Geimpfte und Genese mit entsprechendem Nachweis
Die Berliner Clubs dürfen auch in Innenräumen wieder öffnen. Dies beschloss der Berliner Senat in einer Sitzung am Dienstag.
Auch Maskenpflicht und Abstandsregeln in den Innenräumen der Clubs wurden in diesem Zusammenhang gekippt. Bedingung für den Einlass ist allerdings, dass man vollständig geimpft oder genesen ist und dies auch offiziell nachweisen kann. Diese sogenannte „2G-Regel“ schließt Besucher*innen aus, die lediglich einen negativen PCR-Coronatest vorweisen können.
Diese Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird voraussichtlich am 4. September in Kraft treten. Ab Freitag, Null Uhr, kann es also theoretisch wieder losgehen.
„Wer hofft an diesem Wochenende wieder im Berghain, SchwuZ und Co. abtanzen zu können, wird wahrscheinlich enttäuscht werden und vorerst vor verschlossenen Türen stehen.“
„Damit kehrt ein Stück Normalität in die Berliner Clubs zurück,“ erklärte Lutz Leichsenring von der Clubcommission gegenüber SIEGESSÄULE. Die Clubcommission hatte sich zwar – aus arbeitsrechtlichen Gründen und im Sinne der Inklusion – dafür ausgesprochen, bei einer „3G-Regel“ zu bleiben und auch PCR-Getesteten Zugang zu gewähren. Dennoch zeigte Leichsenring sich mit dem Beschluss des Senats zufrieden. „Wir sind happy, vor allem auch über die Tatsache, dass die Kapazitätsbegrenzung und die Maskenpflicht aufgehoben wurden. Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine Wiedereröffnung mit Maskenpflicht für uns nicht infrage kommt.“
Wie viele Clubs aber tatsächlich schon bis zum Wochenende den Betrieb wieder hochfahren können, ist laut Leichsenring unklar. „Viele Clubs brauchen erstmal wieder Personal. Ich gehe davon aus, dass erst einmal die Läden aufmachen, die derzeits bereits ihre Außenflächen bespielen.“
Wer also hofft an diesem Wochenende wieder im Berghain, SchwuZ und Co. abtanzen zu können, wird wahrscheinlich enttäucht werden und vor verschlossenen Türen stehen. Es ist ratsam, sich auf den Webseiten der entsprechenden Locations zu informieren.
Die neue Regelung bleibt zunächst auf Clubs und Diskotheken begrenzt: auf Konzerte und Veranstaltungen bis zu 25.000 Teilnehmer*innen wurde sie etwa noch nicht ausgeweitet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die „2G-Regel“ künftig auch in anderen Veranstaltungsbereichen in Berlin angewendet wird. Dies bestätigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Dienstag gegenüber dem Tagesspiegel.
Aufgrund der Corona-Pandemie hatten alle Berliner Clubs, die über keinen Außenbereich verfügen, seit dem ersten Shutdown im Frühjahr 2020 geschlossen.
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