„Historischer Tag“

Erster nationaler Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit beschlossen

18. Nov. 2022 as
Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler
Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung

In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Ampelregierung einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu erarbeiten, um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Ein Jahr später wurde er nun im Kabinett beschlossen

Sven Lehmann (Grüne), Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), stellte den Aktionsplan am Freitag, den 18.11., in der Bundespressekonferenz in Berlin vor. Ein erster Entwurf war Anfang September vorgelegt worden.

Lehmann sprach von einem historischen Tag. Denn mit dem Aktionsplan unter dem Titel „Queer Leben“ gebe es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Die Bundesregierung sende damit ein starkes, auch internationales Signal, sagte Lehmann. „Die Ministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der Community umgesetzt werden sollen und müssen. Ich freue mich, diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Länder zu koordinieren.”

Die sechs Handlungsfelder sind: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales.

Sicherheit von LGBTIQ*

Zentrales Thema sei laut Lehmann die Sicherheit – gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Übegriffe auf LGBTIQ*. Es gehe um einen besseren Schutz vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen. Queerfeindliche Taten sollen besser erfasst werden und die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht werden.

Weitere wichtige Themen sind u. a. die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Selbstbestimmungsgesetz, die Reform des Abstammungs- und Familienrechts, ein Diskriminierungsverbot wegen „sexueller Identität” im Grundgesetz, eine Verbesserung der trans* Gesundheitsversorgung und der HIV/AIDS-Prävention, das Ende der Diskriminierung bei der Blutspende oder die Evaluation des gesetzlichen Verbots von Konversionsbehandlungen sowie des Verbots unnötiger OPs an inter* Kindern.

Die Umsetzung des Aktionsplans sei für die Ministerien verbindlich, sagte Lehmann. In den nächsten drei Jahren solle möglichst viel auf den Weg gebracht werden.

Lob und Kritik vom LSVD

Der LSVD begrüßte die verbindlichen Maßnahmen des Kabinettsbeschluss. Seit Jahren habe der Lesben- und Schwulenverband einen solchen Aktionsplan gefordert. „Auch wenn bei einigen Bereichen Konkretisierungen fehlen, sind wir froh, dass der interdisziplinär von allen zuständigen Ministerien angelegte Prozess zur weiteren Ausgestaltung mit dem heutigen Beschluss beginnt“, sagte Patrick Dörr, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands.

Darüber hinaus kritisierte er aber auch: „Für den Erfolg des Aktionsplans ist eine auskömmliche Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ministerien entscheidend. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die angekündigten Maßnahmen jedoch nicht mit ausreichenden neuen finanziellen Mittel unterlegt.“ Deswegen fordere man die Bundesregierung auf, „klare Zeit- und Arbeitspläne zur Umsetzung des Aktionsplans zu erstellen und ihrer heute konstatierten Selbstverpflichtung nachzukommen, indem die vorgestellten Maßnahmen beim Beschluss aller zukünftigen Haushalte eingepreist werden.“

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