Transsexuellengesetz

Entwürdigende Fragen an trans* Personen: „Wie oft masturbieren sie im Monat?"

26. März 2020 Julia Monro

Wenn trans* Personen ihren Geschlechtseintrag nach dem gültigen „Transsexuellengesetz“ (TSG) ändern lassen wollen, haben sie einen komplizierten Prozess vor sich, der von vielen als entwürdigend empfunden wird. Aktivistin Julia Monro berichtet, wie eine trans* Frau das erlebt hat

Stefanie ist trans* und stellte einen Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem „Transsexuellengesetz“. Dafür musste sie sich zunächst der Richterin des zuständigen Amtsgerichtes vorstellen. Ihr wurden zwei Psychotherapeuten als Gutachter zugeteilt, die ihre Situation bewerten und darüber entscheiden sollen, ob gemäß den Vorschriften ihre transgeschlechtliche Identität seit mindestens 3 Jahren bestehe. Zumindest bekommt sie relativ schnell Termine bei den beiden – aber auch nur, weil sie sich selbst darum kümmert. Bei ihrem ersten Termin wird sie nach einem kurzen Smalltalk mit dem Gutachter in ein leeres Büro gebracht, wo sie einen Fragebogen ausfüllen soll.

Auskunft geben muss sie darin unter anderem zur eigenen „sexuellen Orientierung“. „Was hat das mit meiner Vornamensänderung zu tun?“, denkt sich Stefanie. In dem Fragebogen sind Fragen enthalten, die sie schockieren: zu Zungenküssen, Brust- oder Genitalstimulation. Auch das Masturbationsverhalten wird thematisiert: „Wie oft masturbieren Sie durchschnittlich innerhalb eines Monats?“ Stefanie ist empört und schreibt auf den Bogen nur „Was soll das?“.

„Ich kann mich nicht erinnern, wann ich mich zuletzt so erniedrigt gefühlt habe"

„Mein Puls stieg an", berichtet Stefanie. „Ich war so wütend über diese Unverschämtheit, aber im gleichen Moment bekam ich Angst, weil ich nicht wusste was passieren würde, wenn ich den Fragebogen nicht zu Ende ausfülle. Wird mir dann mein Name nicht gewährt, weil ich denen nicht mitteile, wie oft ich masturbiere? Was hat mein Sexualverhalten mit meinem Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde zu tun? Warum hat der Staat ein Interesse an meiner Sexualität? Ich fand das absolut unmenschlich und unwürdig. In der Selbsthilfegruppe hat man mir gesagt, das sei ein Klacks – ein 45minütiges Gespräch und das war es dann. Von wegen. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich mich zuletzt so erniedrigt gefühlt habe."

Nach dem Ausfüllen möchte sie von dem Gutachter wissen, warum sie diese merkwürdigen Fragen gestellt bekommt. „Das ist der Standardfragebogen, den wir immer verwenden“, lautet die lapidare Antwort. Das darauf folgende Gespräch läuft immerhin respektvoll ab, bis der Gutachter plötzlich die Frage stellt: „Für wann haben Sie die geschlechtsangleichende Operation geplant?“ Stefanie kontert mit der Gegenfrage, ob sie denn erst durch eine Operation zu einer Frau werde. „Was ändert das an meinem Selbstbild? In welchem Zusammenhang steht das mit meinem rechtlichen Personenstand?“

„Beruhige dich“, sagt Stefanie zu sich selbst, „sonst versaust du dir alles. Dieser Mensch entscheidet über deine Zukunft. Gib ihm, was er möchte, und du bekommst das, was dein Leben grundlegend verändern wird.“

Anhand dieser Geschichte wird deutlich, was es bedeutet, über seinen Geschlechtseintrag nicht selbst bestimmen zu können. Stefanie beschreibt das Gefühl, sich verbiegen zu müssen – aus Angst, nicht rollenkonform zu erscheinen, und dann Gefahr zu laufen, sich den Wunsch nach dem rechtlich anerkannten richtigen Geschlecht nie erfüllen zu können. Sie sah sich gezwungen, vor fremden Personen Dinge zu offenbaren, die in den intimsten Lebensbereich gehören.

Mittlerweile hält Stefanie den Beschluss in der Hand, dass ihr Antrag angenommen wurde. Ihre Vornamens- und Personenstandsänderung ist jetzt rechtskräftig. Aber der Weg dorthin war unnötig steinig und schwer. „Ich hätte nie gedacht, dass da so ein entwürdigender Prozess dahintersteckt," sagt Stefanie. „Das hat Mittelalterniveau – und sollte dringend geändert werden.“

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