Kommentar

Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz: „Ein Aber bleibt“

1. Juli 2022 Julia Monro
Bild: innn.it e.V.
Trans-Aktivist*innen am Tag der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz in Berlin

Das Eckpunktepapier für das langersehnte Selbstbestimmungsgesetz ist da. Und ja, es ist gut! Es ist sogar so gut, dass es alles übertrifft, was vorherige Regierungen zusammengezimmert haben. Warum trotzdem noch viel zu tun bleibt, erklärt Transaktivistin Julia Monro

Am 30.06.2022 stellte die Bundesregierung, vertreten durch die Familienministerin Lisa Paus und den Justizminister Marco Buschmann, das Eckpunktepapier vor. Sie sprachen von Entwürdigung in der Vergangenheit, dass trans* Personen pauschal für krank erklärt werden und mit welchen Hürden trans* Personen im Alltag zu kämpfen haben. Es sei an der Zeit die gesetzliche Realität an den Geist der Verfassung anzupassen.

Gleich zu Beginn stellten sie aber auch klar, dass dieses Gesetz keine medizinischen Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung regeln wird, wie z.B. Hormoneinnahme und Operationen. Diese werden aufgrund von fachmedizinischer Regelungen zu entscheiden sein. Das Selbstbestimmungsgesetz ändere hieran gar nichts. Selbstbestimmt eine Erklärung beim Standesamt abgeben, dürfen demnach erwachsene Personen ab 18 Jahren. Ab 14 Jahren kann man die Erklärung ebenfalls abgeben, aber dafür braucht es die Zustimmung der Eltern. Stimmen die Eltern nicht zu, dann entscheidet das Familiengericht. Unter 14 Jahren geben die Eltern die Erklärung für ihr Kind ab. Mit dieser Regelung passt man die Realität von trans* Personen an die „Normalität“ anderer Prozesse an, erklärt Buschmann. Was allerdings nicht geregelt wird, ist die Elternschaft von trans* Personen. Die Abstammungsrechtsreform sei aber noch in dieser Legislatur vorgesehen.

Bei Offenbarung droht ein Bußgeld

Ein wichtiger Punkt, den Lisa Paus noch anführte, war das bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot. Wer „vorsätzlich“, wider den Willen der betreffenden Person den früheren Namen offenbart, muss mit einem Bußgeld rechnen. Insgesamt ein rundes Paket, welches trans* Personen verdienterweise zugute kommt und in der Community mit großem Applaus begrüßt wurde, da „andere politische Konstellationen“ in der Vergangenheit gescheitert wären, rüffelt Buschmann die GroKo und betont nochmal: „Wir waren uns zu 95% einig.“ Uneinig scheint der Punkt der Beratung, welcher zunächst als freiwillige Option klingt, aber irgendwie eine „zentrale Bedeutung“ bekommen soll. So bleibt es abzuwarten, bis die Eckpunkte auch tatsächlich in einen Gesetzesentwurf gegossen wurden. Erst dann werde ich wirklich jubeln.

Wie gesagt, es ist super. Ein kleines ABER bleibt. Denn auch eine Sperrfrist von einem Jahr dient wohl eher dazu die Kritiker*innen zu beruhigen, ist aber dennoch völlig sinnfrei. Denn die Sachverständigengutachten der Vergangenheit zeigen, dass trans* Personen zu 99% eine richtige Entscheidung getroffen haben. Jede Eheschließung birgt ein höheres Risiko der „Fehlentscheidung“.

Dumme Fragen, kluge Antworten

Viel besorgniserregender waren allerdings die irritierten Fragestellungen der anwesenden Journalist*innen, die sich kaum über eine Verbesserung der Lebenssituation von trans* Personen freuten, sondern sich viel mehr um „Umkleidekabinen“ und andere Dinge sorgten. Leider versäumte es Lisa Paus deutlich genug klarzustellen, dass in keiner Umkleide, etc. eine Passkontrolle stattfindet. Das Selbstbestimmungsgesetz legitimiert keinen Zugang zu irgendwelchen Räumen. Das tun beispielsweise Sportvereine, Frauenhäuser, etc. in Eigenregie. Merkwürdig war die Behauptung von Paus, dass eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden soll. Also was jetzt? Selbstbestimmte Erklärung oder eidesstattliche Versicherung? Buschmann war hingegen sehr souverän in seinen Antworten und man hatte den Eindruck er habe Problem, Inhalt und Zielsetzung, ebenso wie die Verteidigung seiner „Dissertation“ verstanden. Bravo!

„Gut, wenn jemand so souveräne Expertise mitbringt. Schlecht, wenn sie nicht verstanden wird.“

Gut, wenn jemand so souveräne Expertise mitbringt. Schlecht, wenn sie nicht verstanden wird. Deshalb bleibt noch ein kleines ABER, denn ich glaube da gibt es noch viel zu tun. Vielleicht legt sich die Besorgnis ja, wenn man in 10 Jahren feststellt, dass es wie in Argentinien keine dramatischen Übergriffe in Umkleidekabinen gegeben hat, wo das Selbstbestimmungsgesetz seit 10 Jahren existiert. Vielleicht müssen wir gar nicht so viel diskutieren und polarisieren, sondern einfach die Zeit für uns sprechen lassen…

Bild: Julia Monro / julia-monro.de
Julia Monro

Julia Monro ist Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Model. Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität nicht benachteiligt werden und ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualiät (dgti) und geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans*. Seit 2019 stand sie sowohl der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission (ECRI) mit ihrer fachlichen Expertise zur Lebenssituation von trans* Personen zur Verfügung und ist an Gesetzgebungsverfahren, wie dem des Selbstbestimmungsgesetzes, beteiligt. Zuletzt wirkte sie bei der Erarbeitung neuer DFB-Richtlinien für trans* im Fußball mit.

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