Diskriminierung lesbischer Paare im Adoptionsrecht
Der Bundestag beschloss, dass die Adoption eines Stiefkindes auch für unverheiratete Paare möglich sei. Allerdings werden lesbische Eltern mit der neuen Regelung weiter benachteiligt
Wie im Bundestag gestern beschlossen wurde, wird die Adoption eines Stiefkindes in Zukunft auch unverheirateten Paaren möglich sein. Die Bundesregierung reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem das bisher geltende Verbot der Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien verfassungswidrig sei.
Nach dem neuen Gesetz gilt als Voraussetzung für die Adoption eines Stiefkindes, dass das Paar seit vier Jahren eheähnlich zusammenlebt – oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Im SIEGESSÄULE-Kommentar betonte Constanze Körner vom Verein LesLeFam, dass die Diskriminierung von lesbischen Eltern und Regenbogenfamilien damit weiter zementiert werde.
Anders als bei verheirateten Hetero-Paaren, bei denen der Ehemann automatisch als zweites rechtliches Elternteil anerkannt wird – unabhängig davon, ob es sich bei ihm um den biologischen Vater handelt oder nicht –, ist die Eintragung von zwei Müttern in eine Geburtsurkunde nicht möglich. Das heißt: auch bei verheirateten lesbischen Paaren muss die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, dies erst in einem langwierigen Prozess adoptieren. Trotz der Ehe für alle sind Regenbogenfamilien in diesem Punkt noch immer nicht gleichgestellt.
„Bevor ein Paar einen Adoptionsantrag stellen kann, müssen sie diese vorgeschriebenen 4 Jahre zusammengelebt haben,“ erklärte Körner zum neuen Gesetz. „Diese Bedingung mag für die eigentliche Zielgruppe, nämlich heterosexuelle Paare, bei denen eine*r bereits ein Kind hat, annehmbar sein. Für lesbische Paare als Ursprungsfamilien – das heißt, dass beide das Kind von Beginn an gemeinsam wünschen und begleiten – ist sie aber völlig ungeeignet und erschwert den Weg zur abgesicherten Familie nochmal mehr.“
Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, hatten die Grünen einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden sollte. Laut des Entwurfs hätten alle Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden, von Geburt an zwei gesetzlich in Verantwortung stehende Elternteile. Die Regelung hätte die Anerkennung der Mit-Mutterschaft analog zur Vaterschaftsanerkennung ermöglicht. Der Entwurf wurde gestern jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt – gegen die Stimmen von Grünen und Linken.
FDP-Politiker Michael Kauch, Bundesvorsitzender der liberalen Schwulen und Lesben, kritisierten den Gesetzesentwurf der Grünen in einer heute herausgegeben Pressemitteilung als „gut gemeint“, aber „fatal gemacht“. Denn er ginge weiterhin von einem Zwei-Personen-Modell aus: „Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien.“ In einigen kanadischen Bundesstaaten zum Beispiel können bei der Geburt bis zu vier Elternteile eingetragen werden.
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