Diskriminierung bei der Blutspende: Grüne kritisieren Bundesregierung
Männer, die Sex mit Männern haben, und trans* Personen werden bei der Blutspende diskriminiert. Nach Auffassung der Grünen werde auch die geplante Reform des Transfusionsgesetzes daran nichts ändern
Am 20. April war bekannt geworden, dass die Große Koalition plane, das Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer aufzuheben. (SIEGESSÄULE berichtete) Denn Männer, die Sex mit Männern haben, müssen mindestens zwölf Monate auf Sex verzichten, um Blut spenden zu dürfen. Das kommt praktisch einem Verbot gleich!
Doch die Grünen kritisieren die geplanten Änderungen der Bundesregierung. Wie Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik, und Kordula Schulz-Asche MdB, Berichterstatterin für Infektionsschutz der Grünen Bundestagsfraktion heute erklärten, gehen sie nicht davon aus, dass dadurch die Diskriminierung von schwulen wie bisexuellen Männern als auch transgeschlechtlichen Personen beendet werde.
Die Koalition will folgenden Satz in das Transfusionsgesetz einfügen: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem gruppenbezogenen Ausschluss oder einer gruppenbezogenen Rückstellung von der Spende führt, ist regelmäßig zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob das angewandte Verfahren noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“
Nach Ansicht von Lehmann und Schulz-Asche werde damit lediglich die Selbstverständlichkeit formuliert, dass die Bundesärztekammer (BÄK) zur regelmäßigen Aktualisierung und Überprüfung der Erforderlichkeit eines gruppenbezogenen Ausschlusses bzw. Rückstellung verpflichtet sei. „Ob diese Regelung die BÄK dazu bewegen wird, die Diskriminierung von schwulen wie bisexuellen Männern und transgeschlechtlichen Menschen zu beenden, ist unklar. Auch die Begründung gibt keine klare Aussage, dass eine Änderung der Richtlinie Hämotherapie notwendig ist.“
Stattdessen seien in einer Neufassung der Richtlinie „die pauschalen, wissenschaftlich nicht haltbaren und diskriminierenden Rückstellungen von Personengruppen von einer Blutspende“ zu streichen und es müsse der „Anstieg der antiretroviralen Therapie und die Zulassung der HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP)“ berücksichtigt werden. Auch eine gesonderte Nennung von „transsexuellen Personen mit sexuellem Risikoverhalten" sei nicht akzeptabel. In der Regelung müsse zudem ein Verbot direkter und indirekter Diskriminierung verankert sein.
Lehmann und Schulz-Asche betonen: „Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung sowohl für seine Spende als auch für die Gesellschaft. Verantwortungsvolles Handeln gilt es zu ermöglichen und nicht pauschal abzuweisen.“ Dies sei gerade in Corona-Zeiten sehr wichtig, da die Spenden derzeit rückläufig sind. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wollen die Grünen auf die erforderliche Änderungen drängen. Auch die FDP hatte sich u. a. mit einer eigenen Online-Petition für eine Beendung der Diskrimierung bei der Bluspende eingesetzt. (SIEGESSÄULE berichtete)
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