27. Januar, Gedenktag

Bundestag: Wann kommt das Gedenken an die queeren Opfer des Nationalsozialismus?

20. Jan. 2022 Muri Darida
Bild: Deutscher Bundestag / Marco Urban
Der Bundestag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus in seiner jährlichen Gedenkstunde im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, 27.01.2021

Die neue Bundestagspräsidentin hat sich offen gezeigt für den Vorschlag, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag auch an sexuelle Minderheiten zu erinnern. Historiker Lutz van Dijk erklärt, wie ein solches Gedenken aussehen könnte

Der 27. Januar ist Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit vielen Jahren setzen sich Aktivist*innen dafür ein, dass zu diesem Anlass im Bundestag auch sexuellen Minderheiten gedacht wird. Der ehemalige Bundestagspräsident Schäuble hatte dieses Anliegen stets abgelehnt. Die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat nun mehr Offenheit signalisiert. Eine Gedenkstunde für queere Opfer des Nationalsozialismus könnte 2023 kommen

Lutz, eure Petition „Aufruf zum Erinnern an sexuelle Minderheiten am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“ wurde bereits 2018 gestartet. Warum hat es so lange gedauert, bis die Bundesregierung sich endlich offen dafür zeigt? Unsere Petition wurde von Wolfgang Schäuble mit der Begründung abgelehnt, dass er lieber an alle Opfergruppen gleichzeitig erinnern wolle.

Was ist daran falsch? Wir können am besten voneinander lernen, wenn wir genaue Details der Verfolgung der verschiedenen Opfergruppen kennen und achten. Reine Aufzählungen helfen da wenig.

Wie kamst du dazu, dich für das Gedenken an queere Opfer des Nationalsozialismus einzusetzen? Ich wurde 1955 in Westberlin geboren, also zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Ich bin zu einer Zeit aufgewachsen, als der Paragraf 175 in seiner verschärften Fassung aus der NS-Zeit noch in Kraft war. Es gab damals keine Worte für nicht normative Sexualität. Das einzige, was ich als Junge über einem Onkel erfuhr, der „so“ war, wie es damals hieß: dass er sich aufgehängt hatte. Während meines Studiums in Hamburg gehörte ich zu den ersten, die auf die Straße gingen, um unsere Rechte einzufordern. Wir suchten auch Kontakte zu homosexuellen Männern, die ein KZ überlebt hatten.

„Ich bin zu einer Zeit aufgewachsen, als der Paragraf 175 in seiner verschärften Fassung aus der NS-Zeit noch in Kraft war“

Wie könnte ein Gedenken an sexuelle Minderheiten genau aussehen? Ein Gedenken am 27. Januar 2023 sollte, wenn es denn endlich möglich wird, drei Aspekte enthalten: Einmal eine historische Einordung, warum die Nazis homosexuelle Männer strafrechtlich verfolgten, während andere sexuelle Minderheiten, zum Beispiel lesbische Frauen, unter anderen Vorzeichen ausgegrenzt und verfolgt wurden. Zweitens sollte Menschen eine Stimme gegeben werden, die noch nach 1945 als sexuelle Minderheiten verfolgt wurden. Und drittens muss deutlich werden, dass die Verfolgung sexueller Minderheiten bis heute in den meisten Ländern der Welt fortbesteht. In dreizehn Ländern gibt es sogar die Todesstrafe. Über die Details des Gedenkens entscheidet aber am Ende die Bundestagspräsidentin und ihr Präsidium.

Wo stehen queere Opfer des Nationalsozialismus in der deutschen Erinnerungskultur? Seit mehr als 25 Jahren gibt es die Gedenkstunde im Bundestag am 27. Januar. Die Gruppe der Homosexuellen wurde zwar bisher in Aufzählungen mit anderen Opfergruppen genannt. Der Unterschied ist, dass es bis heute keine eigene Gedenkstunde für sexuelle Minderheiten gibt, wie sie zum Beispiel zu Recht für Rom*nja und Sinti*zze, Zwangsarbeiter*innen oder be_hinderte Menschen existiert. Dabei haben von Beginn an Vertreter*innen anderer Opfergruppen unsere Petition unterzeichnet, so wie wir auch die Anliegen anderer Opfergruppen immer solidarisch unterstützen.

„Gedenken heißt auch, für heutige Formen der Ausgrenzung und Verfolgung zu sensibilisieren“

Inwiefern berücksichtigt ihr mit eurer Initiative verschiedene Mitglieder der LGBTIQ*-Community? Von Anfang an haben wir in unserer Petition von „sexuellen Minderheiten” und nicht nur von homosexuellen Männern gesprochen, die verfolgt wurden. Das wurde inzwischen um „geschlechtliche Minderheiten“ erweitert. Wir sind uns bewusst, dass es Historiker*innen gibt, die so argumentieren: Nur wer strafrechtlich verfolgt wurde, also zum Beispiel homosexuelle Männer nach dem Paragraf 175, kann heute auch als Opfer anerkannt werden. Das heißt, die Definition der Opfergruppen heute richtet sich nach dem, was im NS-Staat im Strafgesetzbuch stand. Wir sagen, dass es an der Zeit ist, im Reden über die Vergangenheit nicht allein auf die Definitionen der Nazis zurückzugreifen, sondern zunehmend auf die Selbstbezeichnungen der Leidtragenden. So gab es in der Tat damals kaum korrekte Begrifflichkeiten für trans Personen, die zuweilen als Transvestiten oder auch schlicht als Schwule kategorisiert wurden. Ich möchte auch daran erinnern, dass es lesbische Frauen gab, deren Geschichten wir erst seit wenigen Jahren kennen: Nach rassistischer Nazi-Definition galten sie als „jüdisch“, ihre Eigen-Definition war aber „lesbisch”.

Wofür brauchen wir als Gesellschaft Gedenken an die Vergangenheit? Gedenken an die Verfolgung sexueller Minderheiten heißt auch, für heutige Formen der Ausgrenzung und Verfolgung zu sensibilisieren. Dass zum Beispiel bedrohte LSBTIQIA+ Menschen aus Afghanistan bisher nicht offiziell Teil des Flüchtlingshilfe-Programms der neuen Bundesregierung sind, muss geändert und das Programm entsprechend erweitert werden.

Taz Talk mit Henny Engels und Lutz van Dijk: „Queerer NS-Opfer im Bundestag erinnern“, 24.1., online, 19:00

Bild: Michael F. Mehnert CC BY-SA 3.0 Quelle
Gedenktafel am U-Bahnhof Nollendorfplatz in Berlin. Inschrift: Totgeschlagen Totgeschwiegen, Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus

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