Berliner Bäderbetriebe erlauben „oben ohne“ für alle
Lotte Mies wurde im Dezember 2022 aus einer Berliner Schwimmhalle verwiesen, weil sie mit freiem Oberkörper baden wollte. Nachdem sie deswegen Beschwerde einreichte, erlauben die Berliner-Bäderbetriebe nun „oben ohne“ auch für Personen mit weiblich gelesener Brust
In Zukunft werden die Berliner Bäderbetriebe ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstagmorgen mit. Sowohl in Hallen- als auch Sommerbädern können Frauen bzw. Personen mit weiblich gelesener Brust zukünftig oberkörperfrei schwimmen gehen.
Hintergrund ist die Beschwerde von Lotte Mies, die im Dezember Badegast in der Schwimmhalle Kaulsdorf war. Sie wandte sich an die LADS-Ombudsstelle, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ baden durfte. Die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung wurde 2020 eingerichtet, um Berliner*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz zu unterstützen.
Aus dem Schwimmbad geworfen
Die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe beinhaltet keine geschlechtsspezifischen Festlegungen und schreibt lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung“ vor, wie Badehose, Bikini oder Badeanzug. Die Badeordnung legt jedoch nicht fest, welche Bekleidung Männer und welche Frauen zu tragen hätten. Das Personal in Kaulsdorf interpretierte den freien Oberkörper von Lotte Mies dennoch als Verstoß. Sie weigerte sich, ihre Brust zu bedecken, woraufhin sie aus dem Schwimmbad rausgeworfen wurde.
Lotte Mies schaltete kurz darauf die Öffentlichkeit ein, woraufhin ihr die Berliner Bäderbetriebe eine Entschuldigung zuschickten. Sie gaben an, den Vorfall zu bedauern, räumten jedoch ein, dass das Personal korrekt gehandelt hätte. Außerdem verwiesen sie Lotte Mies auf das monatliche Angebot „Trans*Inter*Schwimmen“, bei dem oberkörperfreies Baden für alle Geschlechter erlaubt sei. Lotte Mies, die zu keiner dieser Zielgruppen gehört, kritisiert auf Instagram: „Klar braucht es Schutzräume“, aber diese Menschen vom täglichen Betrieb auszuschließen sei „der falsche Weg.“
Nach einer erneuten Befassung mit ihrer Beschwerde zeigten sich die Bäderbetriebe nun einsichtig, weshalb das Schwimmen mit freiem Oberkörper von jetzt an auch für weibliche Personen bzw. für Personen mit Brüsten möglich sei.
Dr. Doris Liebscher, die Leiterin der LADS-Ombudsstelle, begrüßt die Entscheidung der Bäderbetriebe, „weil sie gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär herstellt und weil auch sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben schafft.“ Für Dr. Doris Liebscher gehe es im nächsten Schritt darum „dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.“
Initiative „Gleiche Brust für alle“
Für Lotte Mies ist diese Entwicklung ein großer Erfolg. Als Teil der Initiative „Gleiche Brust für alle“ setzt sie sich gegen die Sexualisierung und Kriminalisierung von weiblich gelesenen Brüsten ein. Die Initiative war 2021 von Gabrielle Lebreton initiiert worden, nachdem sie für einen Polizeieinsatz gesorgt hatte, als sie sich an einem Berliner Wasserspielplatz oben ohne sonnte. Ihr Fall sorgte für zahlreiche Schlagzeilen. In der Folge gab es verschiedene Aktionen in der Stadt wie z. B. eine „Oben Ohne"-Fahrraddemo. In einer Petition fordert die Initiative u. a. eine bundesweite Regelung, „dass alle Personen unabhängig des Geschlechts sich gleichermaßen ohne Einschränkungen mit freiem Oberkörper bewegen dürfen."
In der SIEGESSÄULE-Dezemberausgabe hatte Lebreton in einem Kommentar für die Rubrik „Zündstoffe“ betont: „Wir sollten nie aufhören, uns darüber zu empören, dass Frauen ihre Freiheit nicht genießen dürfen.“
Lotte Mies bedankte sich in den Sozialen Medien u. a. bei der „Gleiche Brust für alle“-Initiatorin mit den Worten: „Du hast mir den Mut gegeben, für mich selber einzustehen.“
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