Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit vorgelegt
Ein erster Entwurf des von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplans gegen Queerfeindlichkeit liegt vor. Am Dienstag verschickte Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, den Entwurf für einen „Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" an Verbände und Ministerien. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die unter anderem die rechtliche Anerkennung, Teilhabe und Sicherheit queerer Menschen gewährleisten sollen
Der Aktionsplan soll noch dieses Jahr beschlossen werden. Anschließend erfolgt eine Priorisierung und die Umsetzung der Punkte. Die umfassendste, von der Ampelregierung angestrebte Maßnahme betrifft die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetz. Das Diskriminierungsverbot soll laut Aktionsplan auf die sexuelle Orientierung ausgeweitet werden. Da eine solche Grundgesetzänderung allerdings nur mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erfolgen kann, will die Regierung den „Dialog mit Bundestag und Bundesländern“ suchen.
Unabhängig von der geplanten Grundgesetzänderung ist vorgesehen, dass Sicherheitsbehörden Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts oder gegen queere Menschen zukünftig separat erfassen. Zudem sollen Projekte gegen Sexismus und Queerfeindlichkeit an Schulen und im Sport gefördert und unverheirateten sowie gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kinderwunsch die Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen ermöglicht werden. Für einen verbesserten Umgang mit geschlechtergerechter Sprache im öffentlichen Dienst soll darüber hinaus ein Gremium eingerichtet werden, welches diesbezüglich Empfehlungen abgeben soll.
„Wir sind in Sachen Gleichberechtigung und Akzeptanz weit gekommen, aber noch längst nicht weit genug", sagte Sven Lehmann gegenüber der dpa. „Der Aktionsplan wird die Agenda für eine Politik des Respekts."
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