BAMF

Abschiebung abgewendet: Trans Frau Jamila bleibt

23. Dez. 2021 as
Bild: Jenny Wilken
Berliner Demo gegen die Abschiebung von Jamila im August

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) revidierte seine Entscheidung zur Abschiebung der trans Frau Jamila

Jamila, eine trans Frau mit äthiopischer Staatsbürgerschaft, darf dauerhaft in Deutschland bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge revidierte seine Entscheidung zur Abschiebung und gestand ihr den Geflüchtetenstatus zu wie der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Mittwochabend in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Jamila hatte massive seelische und körperliche Gewalt in Äthiopien erlebt, was der ursprüngliche Bescheid des BAMFs allerdings ignorierte. Stattdessen war laut LSVD auf das sogenannte „Diskretionsgebot“ verwiesen worden, wonach erwartet wird, dass Geflüchtete ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität nach Rückkehr in ihr Herkunftsland verstecken sollen. Daraufhin hatte es unter dem Hashtag #JamilaBleibt eine Kampagne sowie Mitte August eine Demo in Berlin gegeben, mit der gegen die Abschiebung protestiert wurde.

Die Revidierung des Bescheids führt der LSVD auf sein Eingreifen zurück: Der Verband hatte im Sommer 2021 der deutschen Asylbehörde circa 70 abgelehnte Fälle queerer Geflüchteter zur Überprüfung vorgelegt, darunter auch den der trans* Frau Jamila.

Patrick Dörr, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand, sagte über die Situation in Äthiopien für LGBTIQ*: „Queere Personen werden vom Staat und von weiten Teilen der Zivilgesellschaft massiv ausgegrenzt, verfolgt und bedroht. Homosexuelle Handlungen werden mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet, das betrifft auch trans* Personen wie Jamila. Transgeschlechtlichkeit wird in Äthiopien darüber hinaus nicht anerkannt. Ein menschenwürdiges und sicheres Leben als offen lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* ist in Äthiopien unmöglich."

Zudem kritisierte er den Verweis auf das „Diskretionsgebot" im ursprünglichen Bescheid und forderte: „Die europarechtswidrige Praxis, Asylanträge mit dem Verweis abzulehnen, dass die Antragstellenden bei Rückkehr ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität geheim halten könnten oder würden, muss endlich ein Ende haben!"

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