Asyl

Ablehnung von LGBTI*-Geflüchteten: „Wir brauchen eine Rückkehr zu humaner Flüchtlingspolitik“

6. Nov. 2019
Bild: © Takver, CC BY-SA 2.0
© Takver, CC BY-SA 2.0

Asylanträge von LGBTI*-Geflüchteten werden mit zum Teil haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Die Bundesregierung zeigt daran wenig Interesse. Wir sprachen mit dem Queer Refugees Network Leipzig

Wie ist die Situation queerer Geflüchteter in Deutschland? Das wollten Mitte Oktober die Grünen in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen. Unter anderem fragten sie, wie viele Asylanträge bisher abgelehnt wurden, weil antragstellenden Personen ihre LGBTI*-Identität nicht geglaubt wurde – oder weil behauptet wurde, sie seien in ihren Herkunftländern keinem Verfolgungsrisiko ausgesetzt, weil sie LGBTI*-Identität ja auch „geheimhalten“ könnten.

Doch die Antwort auf die Kleine Anfrage ergab, dass die Bundesregierung gar nicht weiß, wie viele Anträge von queeren Geflüchteten in den letzten Jahren gestellt wurden. Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen, kritisierte im Bundestag daraufhin das Desinteresse der Regierung, die weder Aussagen zu den spezielle Bedarfen dieser Gruppe machen, noch Konzepte zu ihrem Schutz vorlegen könne.

Eine der aktivsten Anlaufstellen für LGBTI*-Geflüchtete in Deutschland ist das Refugees Network des RosaLinde Leipzig e. V. Wir sprachen mit der Psychologin Anna Weißig vom Netzwerk über die aktuelle Situation

Anna, euch beschäftigen immer wieder Fälle, bei denen Asylanträge von LGBTI-Geflüchteten abgelehnt wurden. So wie die Geschichte eines schwulen Mannes aus Kamerun, der auch unter einer fortgeschrittenen Aids-Erkrankung und einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Er bekommt in Deutschland kein Asyl ... Sein Asylantrag ging bereits in eine höhere Instanz, zum Verwaltungsgericht, das über den Antrag aber ebenfalls negativ entschied. Es wurde behauptet, in Kamerun gebe es keine Verfolgung von homosexuellen Menschen, die „flächendeckend genug“ sei, um den Mann als gefährdet zu betrachten. Außerdem ging das Gericht davon aus, dass seine Homosexualität „nicht so persönlichkeitsprägend“ sei – und er sie somit auch verheimlichen könne. Und das, obwohl das Gericht gleichzeitig anerkannte, dass die kamerunische Rechtslage Homosexuelle dazu zwingt, ihre Beziehungen zu verbergen. Die ganze Urteilsbegründung liest sich wie eine Farce.

Ihr macht ja immer wieder auf solche strittigen Verfahren aufmerksam. Ja, es gibt viele Fälle wie diesen. Etwa den einer Familie aus Tunesien: Der Vater ist bisexuell, die Familie ist deswegen verfolgt worden und seit 2016 bei uns in Beratung. 2017 wurden gleich mehrere Anträge queerer Tunesier vom BAMF abgelehnt. Wir konnten eine erneute Prüfung erreichen und schließlich erhielten alle homosexuellen Männer dieser Gruppe ihre Asylanerkennung. Nur besagter bisexueller Vater nicht – mit der Begründung, er sei ja verheiratet und würde „nicht als homosexuell wahrgenommen“ werden. Dass der Mann seine Bisexualität in einer offenen Ehe ausleben will und deswegen in der Vergangenheit bereits Verfolgung ausgesetzt war, wurde völlig außen vor gelassen. Mittlerweile hat er auch vom Gericht eine Flüchtlingsanerkennung bekommen, worüber wir uns sehr freuen.

Die aktuelle Gesetzgebung wird einfach ignoriert? Den Eindruck haben wir oft, ja. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist etwa die Begründung, die bei dem Kameruner erst genannt wurde, mittlerweile unzulässig: Menschen könnten „ihre Sexualität doch einfach geheim halten“ und seien dadurch geschützt.

Genausowenig darf man laut EuGH einer geflüchteten Person Unglaubwürdigkeit unterstellen, nur weil sie ihre sexuelle Orientierung nicht sofort bei der ersten Anhörung beim BAMF benannt hat. Genau, das besagen die Neuerungen des EuGH, die wir natürlich sehr begrüßt haben. Aber warum das nach wie vor oft ignoriert wird, kann ich nicht beantworten. Das müsste man das BAMF fragen. Wir sind nicht die einzige Beratungsstelle, die immer wieder damit zu tun hat. Dankenswerterweise konnten wir in vielen Fällen erreichen, dass die negativen Bescheide erneut geprüft wurden. Eine Erklärung, warum es zunächst zu einer Fehlentscheidung kam, gab uns das BAMF aber nicht. Wir können nur feststellen, dass sich diese Entscheidungen einpassen in das Bild einer gesamtpolitischen Intention, möglichst wenig Geflüchtete aufzunehmen. Die Mitarbeiter*innen der Behörden wissen oft auch gar nicht, wie sie mit den Menschen umgehen sollen.

Ist also Unwissenheit oder Überforderung bei den Mitarbeiter*innen des BAMF eines der großen Probleme? Ich glaube schon. Es gibt zu wenig Leute, die entsprechend zur Thematik geschult worden sind. Es gibt geschulte Son- derbeauftragte – aber aktuell ist dies noch eine Kann-Regelung, sprich, nicht allen Geflüchteten steht solch eine Person automatisch zu. Die Art der Befragung beim BAMF kann jedoch entscheidend für das Asylverfahren sein. Es kam schon mehrfach vor, dass wir gegen Ablehnungsbescheide vorgegangen sind, daraufhin eine erneute, sensiblere Anhörung von einem oder einer Sonderbeauftragten durchgeführt wurde – und plötzlich das Ergebnis ganz anders ausfiel, weil sich die geflüchtete Person nun traute zu sprechen und ihre Geschichte erzählen konnte.

Wie bereitet ihr eure Klient*innen auf die Asylanhörung vor, die für die meisten ja extrem belastend sein muss? Wenn wir die Möglichkeit haben, rechtzeitig vor dem Termin mit den Klient*innen zu sprechen, geben wir ihnen alle Basisinformationen: Wer wird bei dem Gespräch mit im Raum sein, welche Fragen dürfen gestellt werden, welche nicht. Wichtig ist auch, zu erklären, dass sowohl die BAMF-Mitarbeiter*innen auch als die Sprachmittler*innen der Schweigepflicht unterliegen. Viele Menschen haben Angst, dass nach einer Befragung beispielsweise das Wort „schwul“ in ihrem Ausweis steht. Und viele haben noch nie über ihre sexuelle Orientierung gesprochen und würden es auch bei der Anhörung nicht tun, wenn wir sie nicht dazu ermutigen würden.

Und was berichten eure Klient*innen nach den Anhörungen? Ganz unter- schiedlich. Schwierig ist es für alle, über diese Themen zu sprechen. Auch die Sprachbarrieren sind, trotz Übersetzung durch die Sprachmittler*innen, oft ein Thema. Leider wird uns auch von Fällen berichtet, dass die Geflüchteten angeschrien wurden, man ihnen nicht glaubte, dass sie queer sind, oder dass Menschen, die gerade anfangen wollten zu erzählen, unterbrochen wurden.

Hat sich die Situation von Geflüchteten in Deutschland in den letzten Jahren verändert? Sie hat sich dahingehend verbessert, dass es mehr gute Hilfsangebote gibt. Aber die Tendenz aus politischer Richtung ist leider eher gegenläufig. Wir brauchen eine Rückkehr zu humaner Flüchtlingspolitik. Das würde etwa bedeuten, dass die Maghrebstaaten und Georgien, in denen LGBTI* Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind, nicht zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Es ist wichtig, klarzumachen, dass wir als Gesellschaft mit der momentanen repressiven Stoßrichtung nicht einverstanden sind.

Interview: Isabel Ehrlich

Anna Weißig

...arbeitet als Beraterin beim Queer Refugees Network
© Kai Schuppa / Halbstark Fotografie

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