Bundespolizei ist nicht trans*parent
Stellt die Bundespolizei keine trans* Männer ein? SIEGESSÄULE wollte das wissen, doch das zuständige Präsidium zeigt sich wenig kooperativ. Ein Kommentar von Christian Arnold
Laut Dienstvorschrift PDV 300 muss ein männlicher Bewerber mindestens einen funktionierenden Hoden vorweisen können, um als diensttauglich anerkannt zu werden. Mit dieser Vorgabe würden trans* Männer ausgeschlossen werden. Ich würde gern wissen warum. In einer schriftlichen Anfrage des Politikers Marcel Luthe (FDP) an den Berliner Senat heißt es, dass „der Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerbern“ ausschließt. Jedoch: „Allein eine Transsexualität führt nicht zur Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit. […] Bei der Polizei erfolgen dazu keine Erhebungen.“
Vor einigen Wochen führte ich daher ein Interview mit einem trans* Polizisten und LGBTI-Ansprechpartner bei der Bundespolizei über diese Dienstvorschrift und die eventuell daraus entstehende Diskriminierung beim Bewerbungsprozess und im Berufsalltag. Mein Interviewpartner äußerte sich entspannt, selbstbewusst und sehr realistisch über die Situation von trans* Personen in der Bundes- und Landespolizei. Doch kurz bevor wir das Interview auf unsere Webseite stellen wollten, kam ein Verbot von der Bundespolizei. Wir dürfen es nicht veröffentlichen. „Schicken Sie die Fragen schriftlich an die Pressestelle der Bundespolizei und wir beantworten sie Ihnen gern.“
Aber ein glatt gebürstetes Pressesprecherstatement von einer Person, die von der tatsächlichen Situation von trans* Menschen eventuell gar keine Ahnung hat, wollte ich nicht. Nach Absprache mit der SIEGESSÄULE-Redaktion bot ich der Bundespolizei an, über strittige Stellen zu reden. Stattdessen wurde darum gebeten, sich an die Pressestelle zu wenden, um schriftlich ein Interview anzufragen, das längst geführt worden war. Die Redaktion kam der Bitte nach. Zwei Wochen lang wurde nicht reagiert. Auf telefonisches Nachhaken hin erfahren wir, dass bei der Polizei mehrere Anfragen zu diesem Thema vorliegen, nachdem ein Artikel in der taz über das Thema am 10.03. für Aufsehen gesorgt hatte.
Obwohl wir bei den verantwortlichen AnsprechpartnerInnen für Presse und auch für LGBTI-Fragen auf offene Ohren stoßen, können diese uns keine weiteren Auskünfte geben. Nur so viel: „Das Thema ist im Gespräch. Wir warten noch auf eine Reaktion aus dem Präsidium.“ Wir machten noch einmal deutlich, dass ein solcher Umgang mit diesem Problem für uns nicht akzeptabel ist. Doch auch mehrere Wochen danach, erfolgte keine Reaktion. Warum hat die Bundespolizei Angst vor einem Artikel? Warum dürfen sich konkrete AnsprechpartnerInnen für diese Fragen nicht dazu äußern? Ist es möglich, dass sich hier Diskriminierung vor allem in systematischem Schweigen zeigt? Denn es scheint so als würde die Bundespolizei nach dem Motto verfahren, wenn wir einfach nicht reagieren, wird sich das Thema schon irgendwann im Sand verlaufen.
Dass ausgewiesenes Fachpersonal bei derartigen Anfragen und Beratungsgruppen nicht involviert wird, ist hier der eigentliche Skandal! Es ist höchste Zeit, dass sich die Bundespolizei verantwortungsvoll ihren PolizistInnen gegenüber verhält, damit Diskriminierung im Staatsapparat unserer Zeit keinen Platz findet.
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