„AGG Reform Jetzt!“

100 Organisationen fordern besseren Schutz vor Diskriminierung

25. Jan. 2023 as
Bild: Sarah Eick
Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und zahlreiche Organisationen fordern die Bundesregierung auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren

Um die 100 Organisationen und Verbände, darunter der Bundesverband Trans, die Schwulenberatung Berlin, die Deutsche Aidshilfe, LesMigraS und der LSVD, haben gemeinsam das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ initiert: Sie fordern eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um den Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.

Dazu wurde heute eine gemeinsame Stellungnahme unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen heisst auch mehr Antidiskriminierung wagen" an die Bundesregierung vorgelegt und an Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, übergeben.

„Bis heute liegt noch nicht einmal ein Eckpunktpapier dazu vor."

Auch Ataman kritisierte die Bundesregierung für ihr fehlendes Engagement in der Sache. „Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform versprochen – aber bis heute liegt noch nicht einmal ein Eckpunktpapier dazu vor. Dabei wissen wir seit langem, worin die Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen, das seit seiner Einführung vor 16 Jahren nicht inhaltlich reformiert wurde.“

Zentrale Forderungen

In der Stellungnahme werden elf zentrale Forderungen für einen besseren Schutz vor Diskriminierung erhoben. Das Bündnis macht sich unter anderem dafür stark, den Diskriminierungsschutz auch auf staatliches Handeln auszuweiten. So sei es für Bürger*innen nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn die Diskriminierung nicht von privaten Unternehmen sondern vom Staat ausgeht. „Niemand kann nachvollziehen, warum Menschen, die im Job diskriminiert werden, dagegen etwas unternehmen können – nicht aber, wenn sie ähnliches in Ämtern, Behörden oder bei der Polizei erleben“, sagte Ataman.

Auch sei das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. In der Praxis zeige sich, dass nur die wenigsten von Diskriminierung Betroffenen sich für eine Klage entscheiden, weil sie die mit einem Gerichtsverfahren einhergehenden zeitlichen, emotionalen und finanziellen Belastungen nicht tragen wollen. Deswegen fordern Expert*innen bereits seit Jahren die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.

Der Schutz des AGG sollte sich zudem auf weitere Personengruppen erstrecken, wie beispielsweise Menschen, die aufgrund ihres sozialen Status, fehlender deutscher Sprachkenntnisse oder ihres Körpergewichts benachteiligt werden. Kategorien wie Geschlecht und Geschlechtsidentität sollten konkretisiert werden. So bestehe bei Behörden zum Teil nach wie vor Unsicherheit, ob auch trans*, inter* und nichtbinäre Personen aufgrund der Geschlechtsidentität vor Geschlechtsdiskriminierung erfasst sind.

Ataman betonte die Wichtigkeit dieser Stellungnahme, „weil sie mitten aus der Zivilgesellschaft kommt – und weil sie sie von denjenigen kommt, die selbst Diskriminierung in Deutschland erleben oder sich für diese Gruppen einsetzen.“ Die Forderungen seien eine „wichtige Grundlage“ für eine anstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

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