POLITIK

§ 175: Pflicht zur Rehabilitierung!

11. Mai 2016

Die Verfolgung homosexueller Männer nach § 175 existierte auch nach 1945 weiter – in der BRD bis 1969 in der verschärften Form der Nazis. Eine Rehabilitierung und Entschädigung der bis heute als vorbestraft geltenden Betroffenen steht noch immer aus. Ein neues Rechtsgutachten nimmt die Politik nun in die Pflicht

Die Bundesrepublik Deutschland hat die rechts- und sozialstaatliche Pflicht, homosexuelle Männer, die zwischen 1945 und 1969 weiter nach § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt wurden, zu rehabilitieren. Zu diesem Schluss kommt ein von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Professor Dr. Martin Burgi, das die Behörde heute veröffentlicht hat.

Verfassungsrechtlich ist nach Einschätzung des Gutachtens damit der Weg frei sowohl für die kollektive Aufhebung der bis heute gültigen Strafurteile sowie eine kollektive Entschädigung der Betroffenen. LSVD, Deutsche Aidshilfe (DAH) und die Bundesinteressensvertretung schwuler Senioren (BISS) begrüßten das Urteil einhellig und fordern vom Gesetzgeber nun die zügige Umsetzung und eine Entschädigung der Betroffenen.

Mehr zu Hintergrund und Bedeutung des Gutachtens in der Juni-Ausgabe der SIEGESSÄULE.

Melanie Götz

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